Erben

Erben sind Personen, denen im Erbfall, bedingt durch den Tod des Erblassers, der Nachlass (oder auch das Erbe) des Verstorbenen als Gesamtrechtsnachfolger zusteht. Der Nachlass kann einer einzelnen Person oder auch einer Erbengemeinschaft zustehen. Zum Erben wird man entweder durch die gesetzliche Erbfolge oder z.B. durch ein Testament des Erblassers.

Das könnte Sie auch interessieren

Zum Newsroom

Kontakt

Nehmen Sie mit uns Kontakt auf

Mail Kontaktformular Telefon +49 228 81000 0 Newsletter Newsletter
YouTube Video laden
Permalink