Mit Wirkung vom 1.1.2023 wurde die Besteuerung von Photovoltaikanlagen (PVA) vereinfacht. Trotz der Erleichterungen bestehen weiter erhebliche Unsicherheiten, was die Neuregelung anbetrifft. Das Bundesfinanzministerium hat nun das endgültige Schreiben zum Nullsteuersatz veröffentlicht und erläutert darin die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme des Nullsteuersatzes. Im Gegensatz zum bisherigen Entwurf wurden die Regelungen noch einmal erheblich geändert - meist zugunsten der PVA-Betreiber.
Nach einer Darstellung der Grundlagen der Umsatzbesteuerung von PVA stellt Ihnen unser Umsatzsteuerexperte die wesentlichen Aspekte des BMF-Schreibens vor, geht auf häufige Fragestellungen ein und gibt Ihnen Handlungsempfehlungen dazu. Daneben beantwortet er Ihre individuellen Fragen.
Wir freuen uns, wenn Sie dabei sind.
Gert Klöttschen ist Steuerberater bei der dhpg und Experte für nationales und internationales Umsatzsteuerrecht. Schwerpunkte seiner Tätigkeit sind die Beratung mittelständischer Unternehmen bei grenzüberschreitenden Liefer- und Leistungsbeziehungen (Reihengeschäfte, Versandhandel, Montagen, E-Commerce) sowie umsatzsteuerliche Fragestellungen der Immobilienwirtschaft (Transaktionen, Vorsteuerabzug).
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