Steuerliche Förderung von Forschung und Entwicklung: Bundesministerium der Finanzen erarbeitet Diskussionsentwurf

 

Hintergrund

Nachdem bereits im Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD vom Februar 2018 die staatliche Förderung von Forschungs- und Entwicklungsmaßnahmen (FuE-Maßnahmen) angekündigt wurde, hat das Bundesministerium der Finanzen nun einen konkreten Diskussionsentwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Förderung von FuE-Maßnahmen erarbeitet. Der Diskussionsentwurf sieht erstmals genaue Parameter und Voraussetzungen der geplanten Förderung vor. Viele Industriestaaten wie die USA, China, Japan oder Frankreich setzen bereits seit einigen Jahren gezielte steuerliche Anreize zur Förderung von FuE-Maßnahmen. Vor diesem Hintergrund soll das geplante Gesetz den Unternehmens- und Investitionsstandort Deutschland stärken sowie international wettbewerbsfähige Rahmenbedingungen für Unternehmen schaffen.

Inhalt des Diskussionsentwurfs

Der noch nicht veröffentlichte Diskussionsentwurf sieht die Zahlung einer staatlichen Forschungszulage an sämtliche Unternehmen vor, die innerhalb der Kategorien der Grundlagen- oder industriellen Forschung sowie der experimentellen Entwicklung tätig sind. Dem Vernehmen nach soll die Forschungszulage 25 % der Löhne und Gehälter von Arbeitnehmern, welche in entsprechenden FuE-Vorhaben beschäftigt sind, betragen. Die Forschungszulage soll größenunabhängig gewährt werden, jedoch auf 500.000 € pro Unternehmen und Wirtschaftsjahr begrenzt sein. Für mehrjährige FuE-Vorhaben soll die staatliche Förderung auf insgesamt 15 Millionen € gedeckelt sein. Dem Vernehmen nach ist geplant, dass das Gesetz vom 1.1.2020 bis zum 31.12.2013 in Kraft treten soll und FuE-Vorhaben, die innerhalb dieser Zeitspanne begonnen werden, begünstigungsfähig sind. Auf Ebene der Bundesregierung geht man hinsichtlich der Kosten der geplanten Gesetzesimplementierung derzeit von insgesamt fünf Milliarden Euro aus.

Ausblick

Der Diskussionsentwurf des Bundeministeriums der Finanzen stellt gewissermaßen den Startschuss des Gesetzgebungsverfahrens zur steuerlichen Förderung von FuE-Maßnahmen dar. Die genaue Ausgestaltung des geplanten Gesetzes zur Förderung von Forschungs- und Entwicklungsmaßnahmen ist insofern noch nicht final. Ihre Berater der dhpg werden den Gesetzgebungsprozess selbstverständlich weiter begleiten und Sie diesbezüglich stets über neue Entwicklungen informieren.

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