Sky-Bundesliga-Abo als Werbungskosten

Kernaussage

Gemischt veranlasste Aufwendungen sind hinsichtlich eines steuerlichen Abzugs immer wieder Streitpunkt beim Finanzamt. Nach der Rechtsprechung gilt aktuell der Grundsatz des Aufteilungsgebots. Davon gibt es nur wenige Ausnahmen, wie es z.B. bei der Arbeitsecke im Wohnzimmer entschieden wurde. Oft geht es um Reisekosten; finden diese dann auch noch an touristisch attraktiven Orten mit hohem Freizeitwert statt, mitunter in Verbindung mit einem privaten Urlaub oder in Begleitung der Ehefrau, ist der Streit vorprogrammiert. Auch der Bezug einer Tageszeitung wird seit jeher als privat veranlasst gesehen. In diesem Kontext hat sich die Rechtsprechung jüngst mit dem Bezug eines Sky-Bundesliga-Abos beschäftigt.

Sachverhalt

Ein Torwarttrainer war bei einem Lizenzfußballverein angestellt und machte in seiner Steuererklärung die Kosten für das Sky-Bundesliga-Abo als Werbungskosten geltend. Er begründete die berufliche Nutzung damit, dass er sich diverse Fußballspiele ansehen müsse, um im Fußballgeschäft auf dem Laufenden zu bleiben. Im ersten Rechtsgang lehnte das Finanzgericht Düsseldorf den Werbungskostenabzug ab, weil Zielgruppe des Pakets Fußball-Bundesliga kein Fachpublikum, sondern die Allgemeinheit sei. Wie bei dem Bezug einer Tageszeitung seien solche Kosten immer privat veranlasst, auch wenn ein Steuerpflichtiger ein berufliches Interesse daran habe. Im anschließenden Revisionsverfahren folgte der Bundesfinanzhof dem Ansatz des Finanzgerichts nicht. Die Richter entschieden, dass die Aufwendungen Werbungskosten sein können, wenn das Abo tatsächlich nahezu ausschließlich beruflich genutzt werde. Weil bei einem (Torwart-)Trainer eines Lizenzfußballvereins eine entsprechende Nutzung möglich sei, wurde das Verfahren zur weiteren Aufklärung des Sachverhalts an das Finanzgericht zurückverwiesen.

Entscheidung

Im zweiten Rechtsgang hat nun auch das Finanzgericht Düsseldorf nach einer umfassenden Anhörung des Trainers und der Vernehmung von Zeugen dem Werbungskostenabzug zugestimmt. Das Gericht war von einer nahezu ausschließlich beruflichen Nutzung des Abos überzeugt, weil für die Trainertätigkeit Spielszenen ausgewertet und über Spieler sowie Vereine umfassende Informationen eingeholt wurden. Zugleich habe sich der Trainer für eigene Pressestatements rhetorisch schulen können, sodass für eine private Nutzung des Inhalts des Fußball-Pakets allenfalls ein unbedeutender Umfang bliebe.

Konsequenz

Die Argumente des Torwarttrainers, seine Ehefrau sei nicht selten genervt gewesen und für einen Fernsehabend mit Freunden „beim Bier“ wäre keine Zeit geblieben, werden nicht entscheidungserheblich gewesen sein. Der steuerliche Abzug der Aufwendungen für ein Sky-Abo soll nach einer Pressemitteilung des Präsidenten des Düsseldorfer Finanzgerichts immer noch eine Ausnahme bleiben. Bedenkt man jedoch, dass bereits in unteren Klassen Gehälter jenseits der Minijob-Grenze gezahlt werden, könnten sich Argumente für einen Abzug finden. Das gilt auch für andere Berufsgruppen mit Bezug eines Pay-TV-Abonnements.

Dr. Lutz Engelsing

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