Härtefallhilfen wegen stark gestiegener Energiekosten für Privathaushalte

 

Privathaushalte, die nicht leitungsgebundene Energieträger (z.B. Heizöl, Scheitholz, Flüssiggas, Kohle/Koks, Holzpellets, Holzhackschnitzel oder Holzbriketts) beziehen und deren Kosten sich im Vergleich zu den Referenzpreisen im Jahr 2021 im Zeitraum vom 1. Januar 2022 bis 1. Dezember 2022 mindestens verdoppelt haben, können sich zur finanziellen Unterstützung 80 % der über diese Verdopplung hinausgehenden Mehrkosten erstatten lassen. 

Sofern nachgewiesen wird, dass die Bestellung des Energieträgers im Entlastungszeitraum aufgegeben wurde und die Lieferung bis spätestens 31. März 2023 erfolgte, gilt die Ausnahmeregelung, dass auch das Bestelldatum geltend gemacht werden kann. Antragfrist zur Einreichung ist der 20. Oktober 2023. 

Für NRW lässt sich eine Berechnung der Erstattung vorab unter diesem Link durchführen. 

Der Antrag selbst kann für NRW unter diesem Link gestellt werden.

Für weitere Informationen steht für NRW ein umfassendes FAQ zur Verfügung. 

Dr. Lutz Engelsing

Steuerberater

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Ramona Fleck

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