Mitarbeiter entsenden nach dem Brexit: In allen Fragen des Brexit halten wir Sie informiert

 

Bonn, 11. Juli 2016 – Die Briten haben sich am 23.6.2016 für einen Austritt aus der Europäischen Union (EU) ausgesprochen. Für Unternehmen, die Mitarbeiter nach Großbritannien entsenden, hat dies zunächst keine Auswirkungen. Denn das Land muss in einem ersten Schritt seinen Austritt formal erklären und diesen danach vollziehen. Da insbesondere Letzteres ein Ergebnis von Verhandlungen sein wird, bleiben für Expats bis dahin alle Regelungen bestehen. Und danach? Bereits vor dem Eintritt der Briten in die EU gab es bilaterale Vereinbarungen zwischen Deutschland und Großbritannien, z.B. in Fragen der Sozialversicherung, zu Visa-Vereinbarungen etc.. Daran kann wieder angeknüpft werden. Es wird aber voraussichtlich zu abweichenden Regelungen und damit auch im Detail zu geänderten Auswirkungen kommen. Daher sollten Sie das aktuelle Zeitfenster nutzen und gemeinsam mit Ihrem Berater die relevanten Fragestellungen für Ihr Unternehmen zusammentragen. Denn eines ist sicher: Der administrative Aufwand wird für die Personalverantwortlichen in der Zukunft größer. Die dhpg wird Sie zu allen relevanten - auch steuerlichen - Themen rund um den Brexit zeitnah informieren.

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