Bundesregierung geht gegen Steuerbetrug an der Ladenkasse vor

 

Bonn, 9. August 2016 – Mit einem Gesetzentwurf zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen hat die Finanzverwaltung des Bundes die Regelung zum Einsatz von auslesbaren Kassensystemen verschärft. Ab 2017 müssen Unternehmen sämtliche elektronische Daten der Kassensysteme einzeln, vollständig, richtig, zeitgerecht, geordnet und unveränderbar digital speichern. Die alleinige Aufbewahrung von Kassenabschlussbelegen auf Papier ist nicht mehr ausreichend. Ergänzend soll jederzeit ein Zugriff auf die Kassendaten möglich sein, die in einem maschinell auswertbaren Format zur Verfügung stehen müssen. Registrierkassen ohne Datenexportschnittstelle, Einzelaufzeichnungs- und Speichermöglichkeit, die bauartbedingt den Anforderungen des Finanzamtes nicht oder nur teilweise genügen, sind bis zum 31. Dezember 2016 aufzurüsten oder auszutauschen.

Zertifizierte Registrierkassen notwendig
Ab dem 1. Januar 2020 müssen die Kassenaufzeichnungssysteme durch eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung geschützt werden, die aus einem Sicherheitsmodul, einem Speichermedium und einer digitalen Schnittstelle besteht. Der Kassenhersteller kann das Zertifikat beim Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) beantragen. Für bereits angeschaffte Kassensysteme mit Schutz der digitalen Aufzeichnungen, die sogenannten INSIKA Kassensysteme, gilt eine abweichende Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 2022.

Klaus Zimmermann, Partner der DHPG, kommentiert: "Unternehmen sollten sich rechtzeitig mit den neuen Regelungen zur Registrierkasse auseinandersetzen und Schwachstellen ausbessern – Verstöße können Geldbußen von bis zu 25.000 Euro nach sich ziehen. Bevor Firmen ihre Ladenkasse austauschen, sollten sie überprüfen, ob die Aufrüstung des Kassenspeichers oder die Auslagerung der Daten auf ein unveränderbares Medium möglich sind. Ist dies nicht der Fall, empfiehlt sich beim Kauf einer neuen Registrierkasse, darauf zu achten, dass die eingesetzte Kassensoftware zertifiziert ist."

Die Kassen-Nachschau kommt
Eine Neuerung des Gesetzesentwurfes ist auch die Einführung einer Kassen-Nachschau, die für die offene Ladenkasse und alle elektronischen Kassensysteme gilt. Hierbei kann der Finanzbeamte ohne vorherige Ankündigung die Kassenaufzeichnungen und Buchungen überprüfen sowie einen Kassensturz durchzuführen. Stellt er während der Kassen-Nachschau Mängel fest, ist eine Betriebsprüfung ohne vorherige Prüfungsanordnung möglich.

Über dhpg:
Die dhpg ist eines der führenden, mittelständischen Beratungsunternehmen in Deutschland, das sich auf die Kernbereiche Wirtschaftsprüfung, Steuerberatung, Rechtsberatung sowie Insolvenzverwaltung und Sanierungsberatung spezialisiert hat. Das inhabergeführte Unternehmen gehört mit mehr als 500 Mitarbeitern an zehn Standorten zu den 15 größten seiner Branche. Die dhpg ist Teil des Nexia-Netzwerks, das mit über 24.000 Mitarbeitern in 100 Ländern und einem Umsatzvolumen von 3,1 Milliarden US-Dollar zu den Top 10 der internationalen Beratungs-Netzwerke zählt.

Über Klaus Zimmermann:
Klaus Zimmermann ist Partner der dhpg. Als Steuerberater und Fachberater für Controlling und Finanzwirtschaft betreut er Mandanten in mittelständischen Unternehmen sowie Freiberufler.

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