Praxistipp: Sale-and-lease-back: Für wen es sich lohnt und worauf Sie achten sollten

 

Das Thema Sale-and-lease-back rückt durch die Corona-Krise wieder in den Fokus der Aufmerksamkeit vieler Unternehmer, ist es doch ein probates Mittel zur Liquiditätsgewinnung. Wir zeigen Ihnen, was es hiermit auf sich hat, für wen sich die Nutzung dieses Modells wirklich lohnt und worauf Sie hierbei achten sollten.

Was bedeutet eigentlich „Sale-and-lease-back“? 

Unternehmen nutzen Sale-and-lease-back-Gestaltungen insbesondere unter Finanzierungsgesichtspunkten: Der spätere Leasingnehmer ist zunächst Eigentümer des Leasingobjekts, er verkauft dieses an den Leasinggeber und mietet es dann von diesem zurück. Durch den Verkauf erwirbt der Leasingnehmer kurzfristig Liquidität in Höhe des Verkaufserlöses, die ihm allmählich durch die vereinbarten Leasingraten wieder entzogen wird. Bis dahin kann die Liquidität z.B. für andere Investitionen oder aber auch zur Verbesserung des Bilanzbildes eingesetzt werden. Trotz des Verkaufs kann der Vermögensgegenstand weiterhin genutzt werden und stärkt somit die Innenfinanzierung des Unternehmens. Sind die Zahlungsmodalitäten der Leasingraten korrekt mit den zu erwartenden Erträgen des Vermögensgegenstands abgestimmt – man spricht auch von Kostenkongruenz –, tritt der sogenannte Pay-as-you-earn-Effekt ein. Das bedeutet, dass sich das Leasingobjekt sozusagen selbst finanziert. 

Für wen kann sich Sale-and-lease-back lohnen?

Insbesondere der produzierende Mittelstand erkennt die Vorteile dieses Instruments und nutzt es zur Liquiditätsbeschaffung, da die Risiken meist überschaubar und neben der „klassischen“ Variante des Bankkredits meist nicht minder zielführend sind. Aber es sollte immer eine Einzelfallbetrachtung vorgenommen werden. Da die Anschaffungskosten des Vermögensgegenstands, der dem Sale-and-lease-back zugrunde liegen soll, in der Vergangenheit erwirtschaftet wurden, muss die aktuelle Ertragslage des Unternehmens auch für die Zukunft den Schluss zulassen, dass die Leasingrate über die gesamte Laufzeit tragbar bleibt, um eine fiktive Ansparung heute vorzunehmen. 

Welche Risiken bestehen bei der Anwendung?

Beim Sale-and-lease-back liegt das Risiko in der Zukunft: Es ist wichtig, dass nicht nur auf das Jahr der Veräußerung abgestellt wird, sondern auch die gegenläufigen Folgewirkungen in den Jahren nach der Transaktion berücksichtigt werden. Oftmals übersteigen die Leasingkosten die wegfallenden Abschreibungen und den ersparten Zinsaufwand. Durch die meist unkündbar vereinbarte (lange) Vertragslaufzeit der Sale-and-lease-back-Gestaltung ist bedingt, dass die 100-prozentige Finanzierung zu jedem Zeitpunkt des Leasing-Engagements durch die Werthaltigkeit des Objekts, bzw. generell der Zahlungsfähigkeit des Unternehmens gesichert sein muss. Mitunter kündigen Leasinggeber auch die Vertragsbeziehung, wenn es zu Unregelmäßigkeiten bei der Ratenzahlung kommt. 

Welche Vorteile hat Sale-and-lease-back konkret für die Bilanz?

Nutzt ein Unternehmen, die aus der Veräußerung des Anlagevermögens erzielten Erlöse zum Schuldenabbau, führt dies zwangsweise zu einer Bilanzverkürzung, da Beträge auf der Aktiv- und Passivseite der Bilanz wegfallen. Bilanzpolitisch ist dies insbesondere aus den folgenden Gründen wünschenswert: 

  • Durch die niedrigere Bilanzsumme verbessert sich die Eigenkapitalquote, die sich aus dem prozentualen Verhältnis von Eigenkapital zu Gesamtkapital berechnet. Dies kann sich positiv auf die Bonitätseinschätzung von Kreditinstituten im Rahmen ihres internen Rankings auswirken.
  • In Grenzfällen ist es möglich, dass Unternehmen durch die Bilanzverkürzung den entsprechenden Schwellenwert der Bilanzsumme gemäß § 267 HGB unterschreiten. Die Folge ist u.U., dass die Gesellschaft in eine niedrigere Größenklasse mit verringerten gesetzlichen Rechnungslegungs- und Offenlegungspflichten abgestuft wird.

Die Experten der dhpg beraten Sie gerne

Das Thema Sale-and-lease-back ist sehr beratungsintensiv und bedarf einer genauen Abwägung der Parameter. Gerne stehen Ihnen die Experten der dhpg mit Rat und Tat zur Seite. Sprechen Sie uns gerne an – wir beraten Sie persönlich. 

Andreas Stamm

Wirtschaftsprüfer, Steuerberater

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