Glossar: Wir beantworten die wichtigsten Fragen rund um die Umsatzsteuersenkung

 

Am 1.7.2020 soll das von der Bundesregierung auf den Weg gebrachte milliardenschwere Konjunkturpaket in Kraft treten (Zweites Corona-Steuerhilfegesetz), das eine Vielzahl an Änderungen mit sich bringt. Eine Maßnahme aus diesem Konjunkturpaket, die alle Unternehmen betrifft, ist die zeitlich vom 1.7.2020 bis 31.12.2020 begrenzte Herabsetzung der Umsatzsteuersätze. Der Regelsteuersatz soll in diesem Zeitraum von 19 % auf 16 % und der ermäßigte Steuersatz von 7 % auf 5 % gesenkt werden. 

Die wichtigsten Punkte zur temporären Umsatzsteuersenkung – von A wie Abos bis W wie Werklieferungen – haben wir in einem übersichtlichen Glossar für Sie kurz und knapp zusammengefasst. 

Unser Glossar wird, je nach Entwicklung und Bedarf, ergänzt und regelmäßig überprüft. Sollte ein Punkt, der Sie beschäftigt, jedoch nicht dabei sein oder sollten Sie weiterführende Fragen haben, können Sie sich gerne an die dhpg Umsatzsteuer-Experten wenden, die unterhalb des Glossars aufgeführt sind. 

Das Glossar ersetzt nicht die nötige Steuerberatung im Einzelfall, sondern soll nur eine erste Orientierung bieten.

Hier geht es zum Glossar. 

Gert Klöttschen

Steuerberater

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