Neues Berechnungsmodell für Bußgelder

 

Höhere Transparenz bei der Berechnung der Bußgelder

Laut ersten Informationen des juristischen Presseverlags JUVE haben sich die Datenschutzaufsichtsbehörden im Juni 2019 auf ein neues Modell für die Berechnung der Höhe von Bußgeldern für Datenschutzverstöße geeinigt. Die Berechnung der Bußgelder soll damit für alle Beteiligten transparenter werden. Als Bemessungsgrundlage soll der weltweite Umsatz des Unternehmens im vorangegangenen Geschäftsjahr herangezogen werden, aus dem sich, geteilt durch 365 Tage im Jahr, der sogenannte Tagessatz ergibt. Dieser Tagessatz soll, je nach Schwere des Verstoßes, mit einem Faktor von 1 bis 14,4 multipliziert werden. Bei leichten Verstößen wird der Tagessatz etwa mit einem Faktor von 1 bis 4 multipliziert.

Höhe der Bußgelder hängt vom Verschulden des Verantwortlichen ab

Neben der Schwere des Verstoßes soll in dem neuen Modell aber auch das Verschulden des Verantwortlichen berücksichtigt werden können. Handelte der Verantwortliche beispielsweise leicht fahrlässig, kann das Bußgeld um 25 % verringert werden. Hingegen soll bei Vorsatz eine Erhöhung bis zu 50 % möglich sein. Auch die Häufigkeit der Verstöße in der Vergangenheit soll berücksichtigt werden können. Ein zweiter Verstoß kann etwa zu einem Aufschlag von 50 % führen. Ab drei Verstößen sollen die Bußgelder sogar verdreifacht werden können. Ob dieses Verfahren auch bereits bei dem von der Berliner Aufsichtsbehörde angekündigten Bußgeld in Millionenhöhe zur Anwendung kommen wird, ist uns nicht bekannt. Es ist jedoch zu erwarten, dass die Bußgelder in Deutschland mit diesem Berechnungsmodell in Zukunft zwar transparenter und möglicherweise fairer, aber wohl auch höher ausfallen werden.
 

Dr. Christian Lenz

Rechtsanwalt / Fachanwalt für Steuerrecht / Fachanwalt für Informationstechnologierecht

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Kirsten Garling

Rechtsanwältin

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Alexandra Hecht

Rechtsanwältin, Fachanwältin für Arbeitsrecht

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