Bundesverfassungsgericht: Juristische Personen dürfen keine Insolvenzverwalter werden

 

Bonn, 11. Februar 2016 – Kanzleien und andere juristische Personen dürfen weiterhin nicht zum Insolvenzverwalter bestellt werden. Das entschied das Bundesverfassungsgericht, wie aus einer heute veröffentlichten Stellungnahme hervorgeht. Somit bleiben erfahrene und qualifizierte Insolvenzverwalter die wesentlichen Träger eines geordneten Insolvenzverfahrens im Sinne einer dauerhaften Entschuldung und Sanierung von kriselnden Unternehmen.

Christine Frosch, Rechtsanwältin und Insolvenzrechtsexpertin bei der dhpg, begrüßt das Urteil: "Dies ist eine sehr gute Nachricht für Unternehmen in Notlagen und ihre Belegschaft. Insolvenzverwalter handeln unabhängig im öffentlichen Interesse des Erhalts von Arbeitsplätzen sowie der Gläubiger betroffener Unternehmen. Diese bewährte Balance wird auch in Zukunft Fortbestand haben. Wir sind wie das Bundesverfassungsgericht der festen Überzeugung, dass das personifizierte Vertrauen und die personifizierte Verantwortung des Insolvenzverwalters die Basis für erfolgreiche Insolvenzverfahren und Sanierungsprozesse sind."

Geklagt hatte eine Kanzlei, die sich vergeblich um die Aufnahme in die Auswahlliste für Insolvenzverwalter ihres zuständigen Amtsgerichts bemüht hatte. Das Bundesverfassungsgericht führte in seinem bereits am 12. Januar 2016 gefassten Beschluss hierzu aus: "Aus den vom Senat eingeholten Stellungnahmen ergibt sich zudem, dass die Komplexität der Insolvenzverfahren in den letzten Jahren, nicht zuletzt auch durch die Übertragung des Insolvenzplanverfahrens auf den Insolvenzrichter, gestiegen ist. Auch dies erfordert einen verlässlichen, persönlich verantwortlichen Insolvenzverwalter."

Christine Frosch kommentiert die Hintergründe der Klage: "Die infolge der Finanzkrise gestiegene Zahl der Unternehmensinsolvenzen weckten Begehrlichkeiten bei großen, internationalen Kapitalgesellschaften, wobei schwer vorstellbar erschien, dass solche, die ausschließlich den Interessen ihrer Aktionäre verpflichtet sind, ‚Verwaltungshelfer‘ der Rechtspflege im öffentlichen Interesse sein könnten. Der Berufsstand der Insolvenzverwalter hat sich seit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG) zu einem hoch spezialisierten Berufsstand entwickelt, der die Fortführung von Unternehmen und deren dauerhafte Sanierung als primäres Handlungsziel ansieht und insoweit auch dem öffentlichen Interesse und dem öffentlichen Auftrag gerecht wird. Das Urteil des Bundesverfassungsgericht bestätigt nun erfreulicherweise diese Einschätzung."

Über dhpg:
Die dhpg ist eines der führenden, mittelständischen Beratungsunternehmen in Deutschland, das sich auf die Kernbereiche Wirtschaftsprüfung, Steuerberatung, Rechtsberatung sowie Insolvenzverwaltung und Sanierungsberatung spezialisiert hat. Das inhabergeführte Unternehmen gehört mit 500 Mitarbeitern an zehn Standorten zu den 15 größten seiner Branche. Die dhpg ist Teil des Nexia-Netzwerks, das mit über 24.000 Mitarbeitern in 100 Ländern und einem Umsatzvolumen von 3,1 Milliarden US-Dollar zu den Top 10 der internationalen Beratungs-Netzwerke zählt.

Über Christine Frosch:
Christine Frosch ist Partner der dhpg RAe WP StB Obermüller, Rohde & Partner mbB und leitet in dieser Funktion das Trierer Büro der Wirtschaftskanzlei. Als Rechtsanwältin und Fachanwältin für Insolvenzrecht ist sie schwerpunktmäßig im Bereich Insolvenzverwaltung und Sanierungsberatung tätig. Sie ist Mitglied im Insolvenzausschuss der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK), im Verband der Insolvenzverwalter Deutschlands e.V. (VID) und im Arbeitskreis für Insolvenzwesen Köln e.V. Sie ist Gründungs- u. Vorstandsmitglied des Forum Insolvenzrecht Trier e.V. und Vorstandsmitglied der Juristischen Studiengesellschaft Trier e.V.

Zurück

Pressekontakt
Brigitte Schultes

Für Ihre Presseanfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

E-Mail +49 228 81000 0

Kontakt

Pressekontakt

Brigitte Schultes - Ihr Pressekontakt

Brigitte Schultes

Telefon +49 228 81000 0 Mail brigitte.schultes@dhpg.de
YouTube Video laden
Permalink