Anhebung des Beitrags zur Pflegeversicherung zum 1.1.2019

 

Kernaussage

In einer Plenarsitzung Ende letzten Jahres hat der Bundestag
beschlossen, den Beitragssatz für die Pflegeversicherung zum 1.1.2019 um 0,5 % von 2,55 % (Kinderlose 2,80 %) des Bruttoeinkommens auf 3,05 % (Kinderlose 3,30 %) anzuheben.
Bis 2022 sollen die Beiträge für die Pflegeversicherung stabil bleiben.

Zum Jahreswechsel ist auch das Pflegepersonal-Stärkungsgesetz
(PpSG) in Kraft getreten. Die dort vorgesehene Finanzierung
zusätzlicher Pflegekräfte hat aber mit der Beitragssatzerhöhung
nichts zu tun. Die allgemeine Beitragssatzerhöhung ist durch die Pflegereform bedingt, die schon zum 1.1.2017 in Kraft getreten ist und durch die Erweiterung des Kreises der Anspruchsberechtigten erwartbar zu Mehrausgaben geführt hat, die kompensiert werden mussten.

Ganz anders die bessere Personalausstattung nach PpSG: Sie wird nicht aus Beiträgen zur Pflegeversicherung gespeist, sondern aus den berschüssen der gesetzlichen Krankenversicherung. Auch die private Krankenversicherung beteiligt sich. Die Krankenversicherungen zahlen einen Pauschalbetrag in den Ausgleichsfonds der Pflegeversicherung.

Somit werden für die bessere Personalausstattung weder die Pflegebedürftigen noch die Beitragszahler der Pflegeversicherung belastet. Ob mit der Beitragsanhebung und der Stabilitätszusage bis 2022 die Pflegeversicherung langfristig hinreichend finanziert ist, wurde im Plenum und zuvor in einer Anhörung im Gesundheitsausschuss ausgiebig beraten. Altbekannte Ideen wurden erörtert, u.a. die Einbeziehung weiterer Einkommensarten in die Beitragserhebung (z.B. Einnahmen aus Vermietung, Verpachtung und Kapitaleinkünften), die (Rück-)Verlagerung der medizinischen Behandlungspflege in vollstationären Pflegeeinrichtungen in die gesetzliche Krankenversicherung, die klarere Abgrenzung versicherungsfremder Leistungen und Finanzierung derselben
über Steuerzuschüsse.

Zum Jahreswechsel 2018/19 musste man dank guter Konjunktur
und voller Kassen diese Fragen nicht vertiefen. Die Themen werden wiederkommen. Ob wir bis 2022 Ruhe haben werden, wird sich zeigen.

Ab 2019 werden die Beiträge für die Pflegeversicherung
steigen. Bis 2022 sollen sie nun aller Voraussicht
nach stabil bleiben.

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Brigitte Schultes

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