Noch viele offene Fragen nach Datenschutzabkommen zwischen EU und USA

 

Brüssel/Bonn, 9. Februar 2016 – Die Kommission der Europäischen Union hat sich mit den USA über einen Nachfolger für das vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) gekippte Safe-Harbor-Abkommen verständigt. Die Grundlage für das neue Abkommen mit dem Namen EU-US Privacy Shield bilden drei Hauptpunkte. Dazu zählen die genaue Kontrolle der Unternehmen in den USA über den Umgang mit personenbezogenen Daten, der Einsatz eines neutralen Ombudsmann, der im Streitfall die Einhaltung der Datenschutzrechte klärt und die schriftliche Zusicherung der US-Geheimdienste, dass die massenhafte Überwachung der Daten von europäischen Bürgern eingeschränkt wird. Die EU-Kommission und das US-Handelsministerium sollen die konkrete Umsetzung der Vereinbarung jährlich überprüfen.

Obwohl die genauen Texte erst in den kommenden Wochen ausgearbeitet werden, gibt es an dem neuen Abkommen bereits zahlreiche Kritikpunkte. Unter anderem ist unklar, welche US-Behörde bzw. Geheimdienst wann sowie auf welche personenbezogenen Daten zugreifen darf und wer dies wirksam kontrolliert. Im Laufe des Februars will die zuständige EU-Kommissarin für Justiz hierzu Stellung nehmen. Geplant ist, dass das Abkommen in drei Monaten in Kraft tritt.

Markus Feinendegen, Experte für IT-Recht und Datenschutz, kommentiert: "Es waren die Zugriffe der US-Geheimdienste auf Daten von EU-Bürgern, die maßgeblich zur Entscheidung des EuGH gegen das Safe-Harbor-Abkommen geführt haben. Wie die nun auferlegte Einschränkung der US-Geheimdienste aussehen wird, ist völlig unklar. Vor dem Hintergrund, dass die Interpretationshoheit einer solchen Einschränkung allein bei den US-Geheimdiensten liegt, stellt sich die Frage nach einer wirksamen (Eigen-)Kontrolle der zuständigen US-Sicherheitsbehörden. Bis zur finalen Ausarbeitung des Abkommens besteht für europäische Unternehmen jedenfalls keine Rechtssicherheit beim Datentransfer in die USA."

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Über Markus Feinendegen:
Markus Feinendegen ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht sowie gewerblichen Rechtsschutz. Für die dhpg ist er insbesondere in den Bereichen Datenschutz, gewerblicher Rechtsschutz und als betrieblicher sowie externer Datenschutzbeauftragter tätig. Markus Feinendegen ist Mitglied der Deutschen Vereinigung für gewerblichen Rechtschutz und Urheberrecht (GRUR) und der Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherheit (GDD).

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