Bundestag hat Änderung des Insolvenzanfechtungsrechts beschlossen

 

Berlin/Bonn, 17. Februar 2017 – Nach mehr als zwei Jahren Reformprozess hat der Bundestag am 16. Februar 2017 punktuelle Änderungen am Recht zur Insolvenzanfechtung verabschiedet. Im Fokus standen insbesondere die Anfechtungen von Zahlungen auf Ratenvereinbarungen. Diese waren in den vergangenen Jahren häufig Gegenstand von Rechtsstreitigkeiten. Aus Sicht der Unternehmen irritierte es, dass Gläubiger aus scheinbar üblichen Geschäftsgebaren – etwa die Ankündigung von Ratenzahlungen zur Schuldentilgung durch den Schuldner – eine drohende Zahlungsunfähigkeit ableiten sollten, die damit die Zahlungsanfechtung ermöglichte. Dies hat der Gesetzgeber nun erschwert.

Zudem ist nach dem überarbeiteten Gesetz, die Anfechtungsfrist der so genannten Vorsatzanfechtung von bisher zehn auf vier Jahre verkürzt. Die Anfechtung der Zahlung von Nettoentgelt an Arbeitnehmer wird erschwert. Gelten soll die Neuregelung für alle Insolvenzverfahren, die nach dem Inkrafttreten des Gesetzes – voraussichtlich Mitte 2017 – eröffnet werden.

Dr. Ralf Bornemann, Partner, Insolvenzverwalter und Sanierungsberater beim Bonner Beratungsunternehmen dhpg, nimmt Stellung zum Gesetzesentwurf: „Wir begrüßen die erschwerte Anfechtungsmöglichkeit gegenüber Gläubigern, die auch in Krisenzeiten ihrem jahrelangen Geschäftspartner beistanden. Befürchtet wurde im Vorfeld auch, dass durch die Reform der Fiskus und die Sozialversicherungsträger gegenüber dem Mittelstand bevorzugt werden. Erfreulicherweise hat der Bundestag nun von einer zunächst vorgesehenen Privilegierung wieder Abstand genommen.“

Die dhpg begrüßt die bei der Reform vorgesehene Änderung der Verzinsungsregelung sowie die Erschwerung der Anfechtung von Arbeitsentgelt. Aber nicht alle Regelungen erscheinen sinnvoll.

Dr. Ralf Bornemann: „Die von einigen Seiten als Erfolg gefeierte Verkürzung der Anfechtungsfrist von zehn auf vier Jahre dürfte an der Anfechtungspraxis vorbeigehen. Anfechtungen von Rechtshandlungen, die mehr als vier Jahre vor dem Insolvenzantrag liegen, sind eher selten. Zudem werden einige neu eingefügte, unbestimmte Rechtsbegriffe wie beispielsweise ´Gepflogenheiten des Geschäftsverkehrs´ oder ´unlauter´ zunächst zu Rechtsunsicherheit führen und durch Gerichte geklärt werden müssen. Dass die Zahl der Insolvenzanfechtungsprozesse abnimmt, ist daher nicht anzunehmen.“

 

Über dhpg:
Die dhpg ist eines der führenden, mittelständischen Beratungsunternehmen in Deutschland, das sich auf die Kernbereiche Wirtschaftsprüfung, Steuerberatung, Rechtsberatung sowie Insolvenzverwaltung und Sanierungsberatung spezialisiert hat. Das inhabergeführte Unternehmen gehört mit mehr als 500 Mitarbeitern an zehn Standorten zu den 15 größten seiner Branche. Die dhpg ist Teil des Nexia-Netzwerks, das mit über 24.000 Mitarbeitern in 120 Ländern und einem Umsatzvolumen von 3,1 Milliarden US-Dollar zu den Top 10 der internationalen Beratungs-Netzwerke zählt.

Über Dr. Ralf Bornemann:
Dr. Ralf Bornemann ist Rechtsanwalt und Partner der dhpg. Im Schwerpunkt befasst sich Dr. Ralf Bornemann mit der Insolvenzverwaltung. Er wird regelmäßig von einer Reihe von Gerichten in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz als Sachverständiger, Insolvenzverwalter und Treuhänder bestellt. Seinen Fokus legt er dabei auf die Sanierung der betroffenen Unternehmen. Zudem ist er ständiger Dozent für das Bankrecht an der Frankfurt School of Finance & Management.

Zurück

Pressekontakt
Brigitte Schultes

Für Ihre Presseanfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

E-Mail +49 228 81000 0

Kontakt

Pressekontakt

Brigitte Schultes - Ihr Pressekontakt

Brigitte Schultes

Telefon +49 228 81000 0 Mail brigitte.schultes@dhpg.de
YouTube Video laden
Permalink