Hinweisgeberschutzgesetz vom Bundestag verabschiedet

Was ist der Inhalt des Hinweisgeberschutzgesetzes?

Das Hinweisgeberschutzgesetz soll Hinweisgeber:innen in Unternehmen bei der Meldung von bestimmten Verstößen und Straftaten schützen. Hierfür sollen die Prozesse rund ums Whistleblowing transparent reguliert werden. Zu den typischen gemeldeten Verstößen zählen Korruption, Diskriminierung und Belästigung am Arbeitsplatz, Gesetzesverstöße und Straftaten, Menschenrechtsverletzungen, Bestechlichkeit bzw. Bestechung, Missstände oder Missmanagement, Insiderhandel sowie der Missbrauch von Daten.

Hierzu müssen Unternehmen und Organisationen ab 50 Beschäftigten interne Hinweisgebersysteme installieren und betreiben. Kleineren Unternehmen zwischen 50 und 249 Beschäftigten wird dafür eine Umsetzungsfrist bis zum 17.12.2023 eingeräumt. Unternehmen mit 250 oder mehr Mitarbeiter:innen müssen sofort handeln. Whistleblower:innen können dann Hinweise auf verschiedene Art und Weise abgeben. Dies kann auch anonym erfolgen. Die Hinweise müssen innerhalb von sieben Tagen von der internen Meldestelle bestätigt werden und binnen drei Monaten muss die Meldestelle die Whistleblower:innen über die ergriffenen Maßnahmen informieren. 

Als andere Möglichkeit zur Abgabe von Hinweisen wird beim Bundesamt für Justiz und wahlweise auch in den einzelnen Bundesländern eine externe Meldestelle eingerichtet. Whistleblower:innen können sich frei entscheiden, ob sie eine Meldung an die interne Meldestelle ihres Unternehmens abgeben oder die externe Meldestelle benutzen möchten.

Whistleblower:innen müssen vor Repressalien seitens des Unternehmens geschützt werden, weil sonst kein:e Arbeitnehmer:in eine Meldung abgeben würde. Kündigungen oder andere Sanktionen sind unwirksam. Damit die Schadensersatzansprüche durchgesetzt werden können, findet eine Beweislastumkehr statt. Werden Whistleblower:innen im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit benachteiligt, wird vermutet, dass diese Benachteiligung eine Repressalie ist. 

Was gab es für Änderungen am Entwurf seitens des Rechtsausschusses?

Der Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages hat am 14.12.2022 einige Änderungen an dem Regierungsentwurf vorgenommen, die nun bei der Verabschiedung beachtet wurden. Der Schutzbereich des Hinweisgeberschutzgesetzes wird durch diese Änderungen erweitert. Zukünftig sollen nun auch Personen vom HinSchG geschützt werden, die verfassungsfeindliche Äußerungen von Beamt:innen melden. Dies betrifft auch Äußerungen unterhalb der Strafbarkeitsschwelle. Als Äußerung sollen hierbei mündliche sowie schriftliche, also auch Äußerungen in Chats, gelten. Anonyme Meldungen können nicht nur, sondern müssen nunmehr bearbeitet werden. Dafür sollen die Meldestellen entsprechende Vorkehrungen treffen, um auch eine anonyme Kommunikation zwischen Hinweisgebenden und Meldestellen zu ermöglichen. In der Mitteilung des Rechtsausschusses heißt es außerdem, dass sich weitere Anpassungen auf Anreize zur Nutzung interner Meldestellen, Konzernmeldewege, die Regelung zur Einrichtung von Meldestellen kommunaler Unternehmen, Löschfristen sowie Ausnahmen im Bereich von Nachrichtendiensten beziehen.

Was bedeutet das konkret für Unternehmen?

Viele Unternehmen haben bereits Hinweisgebersysteme. Die Erfahrung zeigt, dass sich Unternehmen durch die Bearbeitung von relevanten Hinweisen verbessern; die Compliance wird gestärkt und die Mitarbeiter:innen sind zufriedener.

Unternehmen mit 250 oder mehr Mitarbeiter:innen müssen jetzt handeln. Ende des kommenden Jahres sind auch kleinere Unternehmen (mit 50 oder mehr Mitarbeiter:innen) in der Pflicht.

In der Praxis stellt sich die Herausforderung, eine leicht bedienbare, anonyme Lösung aufzusetzen und zu betreuen. Softwarelösungen oder externe Ombudsanwält:innen sind hierfür gut geeignet. Zu beachten sind etwaige Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats und der Datenschutz. Hierbei unterstützen wir Sie gerne -– sprechen Sie uns einfach an. 

Dr. Christian Lenz

Rechtsanwalt / Fachanwalt für Steuerrecht / Fachanwalt für Informationstechnologierecht

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Joshua Kniesburges

Rechtsanwalt

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