NRW-Zuschuss für Anschaffung von Wohneigentum bis 10.000 €

NRW-Zuschuss Wohneigentum

Mit anderen Bundesländern teilt sich NRW den Spitzenplatz der höchsten Grunderwerbsteuer von 6,5 % in Deutschland. Ein Grund mehr, der vielen Familien den Weg ins Eigenheim versperrt. Das Land NRW will ihnen mit einem Förderprogramm unter die Arme greifen und die Belastung um 2 % vom Kaufpreis, maximal 10.000 €, reduzieren. Die NRW.BANK unterstützt mit dem Programm „NRW.Zuschuss Wohneigentum“ Bürger:innen bei der Schaffung von selbst genutztem Wohneigentum in Nordrhein-Westfalen. Für die Förderung stellt das Land 400 Mio. € bereit; Auszahlungen sollen so lange erfolgen, wie hierfür Haushaltsmittel zur Verfügung stehen.

Fördervoraussetzungen

  • Das Förderprogramm richtet sich ausschließlich an natürliche Personen, die in Nordrhein-Westfalen im Jahr 2022 selbst genutztes Wohneigentum oder Bauland zur Bebauung mit einer selbst genutzten Wohnimmobilie erworben haben bzw. erwerben.
  • Das Förderprogramm gilt für alle zwischen dem 1.1.2022 und dem 31.12.2022 notariell beurkundeten Kaufverträge bzw. erlassenen Zuschlagsbeschlüsse.
  • Es gilt ein fester Fördersatz von 2 % des auf die wohnwirtschaftliche Selbstnutzung entfallenden notariell beurkundeten Kaufpreises, jedoch maximal 10.000 €.
  • Die Selbstnutzung als Hauptwohnsitz ist spätestens innerhalb von drei Jahren ab Antragstellung nachzuweisen.
     

Was wird für den Antrag benötigt?

Die Antragstellung, die für die Gewährung eines Zuschusses zwingend erforderlich ist, erfolgt vollständig digital. Folgende Informationen und Dokumente werden u.a. gebraucht:

  • Ort der Immobilie,
  • IBAN der Bankverbindung,
  • Steuer-ID,
  • Ausweisdokumente,
  • notariell beurkundeter Kaufvertrag oder rechtskräftiger Zuschlagsbeschluss eines Zwangsversteigerungsverfahrens,
  • Grunderwerbsteuerbescheid,
  • Zahlungsnachweis für die Grunderwerbsteuer (z.B. Kontoauszug),
  • Meldebescheinigung nach Hauptwohnsitznahme (sobald vorhanden, spätestens innerhalb von drei Jahren nach Antragstellung).


Je Erwerbsvertrag kann nur ein Antrag gestellt werden. Der Antrag ist zwingend von allen Erwerber:innen gemeinschaftlich zu stellen. Jede Person kann die Förderung nach diesem Förderprogramm nur einmalig in Anspruch nehmen. Insofern sind die obigen Unterlagen für alle Antragstellenden einzureichen.

Ausgewählte Antworten aus den FAQ – Stand 25.5.2022

  • Die Zuschüsse können mit einem Förderkredit der NRW.BANK oder der Förderbank des Bundes – der KfW – kombiniert werden.
  • Anträge für Erwerbsvorgänge im Jahr 2022 können vorbehaltlich der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel bis zum 30.6.2023 gestellt werden.
  • Die Antragstellung wird ausschließlich über ein Onlineportal der NRW.BANK stattfinden (nach Stand vom 25.5.2022 wird noch an den technischen Voraussetzungen gearbeitet).
  • Maßgeblich ist das Datum des notariell beurkundeten Kaufvertrags (dieses muss im Jahr 2022 liegen).
  • Voraussetzung für eine Förderung ist ein grunderwerbsteuerpflichtiger Erwerb. Fällt die Grunderwerbsteuer nicht an, z.B. durch eine Veräußerung innerhalb der Familie, kann kein Antrag gestellt werden.
  • Wenn eine Person Wohneigentum erwirbt und eine andere Person (z.B. Mutter oder Kind) dieses nutzt, liegt keine Selbstnutzung vor und eine Antragstellung ist nicht möglich.
  • Gefördert wird ausschließlich der Erwerb durch natürliche Personen. Eine Antragstellung durch Personengesellschaften (z.B. GbR) oder juristische Personen ist nicht möglich.
  • Antragsvoraussetzung ist, dass sämtliche erforderlichen Unterlagen vorliegen und mit dem Antrag bei der NRW.BANK eingereicht werden. Einzig die Meldebescheinigung kann nachgereicht werden, falls sie noch nicht vorliegt.
  • Der Zuschuss unterliegt einer Zweckbindung: der Wohnsitznahme der zur Selbstnutzung vorgesehenen Immobilie als Hauptwohnsitz innerhalb von drei Jahren nach der Antragstellung. Dies muss gegenüber der NRW.BANK bestätigt werden.

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