Internationale Steuerberatung ganz für Ihre Belange

Mit den dhpg Fachberatern für Internationales Steuerrecht auf Wachstumskurs
Internationale Steuerberatung ganz für Ihre Belange

Internationales Steuerrecht erfordert Fachwissen, Erfahrung und ein starkes internationales Netzwerk

Die Fragen rund um das Internationale Steuerrecht sind für alle Unternehmen, die im Ausland investieren oder wirtschaftlich in mehreren Ländern aktiv sind, von großer Bedeutung. Dies beginnt bei der zutreffenden umsatzsteuerlichen Behandlung, der Vermeidung von Doppelbesteuerung, der Einhaltung unterschiedlichster Compliance-Pflichten bis hin zur Gestaltung von Verrechnungspreisen. Als Fachberater für Internationales Steuerrecht mit langjähriger Erfahrung sind wir gerne an Ihrer Seite. Wir – das sind die Berater:innen der dhpg gemeinsam mit den Kolleg:innen unseres Netzwerks CLA Global mit über 14.000 Fachkollegen in über 200 Büros weltweit.

Das können Sie von uns erwarten

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Warum dhpg?

Geben Sie die globale Steuerplanung Ihres Unternehmens in die Hand von Experten

Sobald ein Unternehmen Einkünfte im Ausland erzielt, dort investiert oder Mitarbeiter:innen dorthin entsendet, wird es für uns erst richtig spannend. Wir freuen uns, mit Ihnen gemeinsam Steuerstrategien im Internationalen Steuerrecht zu entwickeln und umzusetzen. Dank unseres internationalen Netzwerks und der langjährigen Erfahrung unser Fachberater:innen für Internationales Steuerrecht sind wir dafür bestens vorbereitet und halten Sie immer auf dem Laufenden.

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Kompetent und verständlich

Fragen im Internationalen Steuerrecht sind vielfältig und komplex, müssen aber nicht kompliziert sein. Ein klarer und verständlicher Beratungsansatz ist für uns selbstverständlich.

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International vernetzt

Als Teil des Netzwerks CLA Global haben wir für Ihre internationalen Strategien in der Steuerplanung und Steuergestaltung 14.000 Fachkolleg:innen in mehr als 200 Büros weltweit an Bord. Gemeinsam stehen wir Ihnen mit unserem Fachwissen gerne zur Verfügung.

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Interdisziplinäres Arbeiten

In der Gestaltung und Umsetzung des Internationalen Steuerrechts gehen steuerliche und rechtliche Fragen oft Hand in Hand. Gut, wenn man dann einen Partner hat, der alle offenen Fragen vorher durchleuchten kann. So finden wir für Sie immer die beste Lösung.

Ihre Ansprechpartner für die Internationale Steuerberatung

Sie wünschen ein persönliches Beratungsgespräch oder haben Fragen zum Internationalen Steuerrecht? Gerne vereinbaren wir mit Ihnen einen unverbindlichen Termin, damit wir uns kennenlernen. Wir freuen uns auf Ihren Anruf oder Ihre E-Mail und auf Sie.

Zu den Ansprechpartnern

FAQ – Fragen zum Thema Internationales Steuerrecht

Strategische internationale Steuerplanung – wie kann das funktionieren?

Sinnvolle Steuerplanung setzt stets beim Geschäftsmodell an. Um die steuerlich passende Struktur konzipieren zu können, entwickeln wir zunächst ein tiefgreifendes Verständnis der Unternehmensstrategie und der relevanten Wertschöpfungskette. Auf dieser Grundlage lassen sich die Rechtsform, das Funktions- und Risikoprofil, die Finanzierung und Kapitalausstattung der jeweiligen Rechtseinheiten unter steuerlichen Aspekten optimal gestalten. Stehen diese Rahmenbedingungen fest, sind in einem weiteren Schritt die Regeln für die Festlegung von Preisen (Verrechnungspreisen) für gruppeninterne Lieferungen und Dienstleistungen zu erstellen. Ist diese Vorbereitung erledigt, steht der unternehmerischen Expansion ins Ausland aus steuerlicher Sicht nichts mehr im Weg.

Wie vermeidet ein international agierendes Unternehmen die Doppelbesteuerung?

Doppelbesteuerung in einem wirtschaftlichen Sinne entsteht immer dann, wenn Einkünfte eines Unternehmens bzw. einer Unternehmensgruppe in mehr als einem Land besteuert werden, ohne dass es zu einer (vollständigen) Kompensation in dem jeweils anderen Land kommt. Grundsätzlich vermeiden Doppelbesteuerungsabkommen (DBA), die die Bundesrepublik Deutschland mit einer Vielzahl anderer Staaten abgeschlossen hat, eine Doppelbesteuerung, indem sie beispielsweise die steuerliche Ansässigkeit regeln, Abgrenzungskriterien für das Vorliegen einer steuerlichen Betriebsstätte aufstellen und Besteuerungsrechte zwischen Quellenstaat und Ansässigkeit voneinander abgrenzen. Dennoch gibt es auch auf der „DBA-Landkarte“ weiße Flecken.

In der Praxis droht eine Doppelbesteuerung insbesondere dann, wenn nachträglich Verrechnungspreise durch die Finanzverwaltung in einem Land korrigiert werden und es dadurch zu steuerlichen Gewinnanpassungen kommt. Ist eine solche Korrektur nach dem Maßstab des Fremdvergleichs berechtigt, ist das jeweils andere Land nach den Doppelbesteuerungsabkommen regelmäßig zu einer Gegenberechtigung verpflichtet. Der Weg zu einer solchen Berichtigung und damit zur Beseitigung einer abkommenswidrigen Doppelbesteuerung ist jedoch häufig weit und steinig und führt über internationale Verständigungs- oder Schiedsverfahren. Gerne unterstützen wir Sie bei der Vorbereitung, Begleitung und Umsetzung solcher Verfahren.

Welchen Meldepflichten muss ich im Ausland nachkommen?

Steuerliche Registrierungs- und Meldepflichten sind von Land zu Land verschieden und höchst individuell. Mit der einmaligen Registrierung einer Tochtergesellschaft bzw. einer Betriebsstätte ist es allerdings regelmäßig nicht getan. Es folgen Verpflichtungen zur Abgabe von Steueranmeldungen und Steuererklärungen sowie zur Meldung weiterer steuerrelevanter Vorgänge. Vielfach unterliegen auch Einzelvorgänge, wie z.B. der Abschluss von Lizenz- und Darlehensverträgen, die Ausschüttung von Gewinnen oder die Entsendung von Mitarbeiter:innen einer gesonderten Meldung und Genehmigung. Seriös unterstützen können hierbei nur Berater:innen, die vor Ort vernetzt sind und sich bestens in den nationalen (teilweise auch regionalen oder lokalen) Vorschriften auskennen und im Umgang mit staatlichen Stellen erfahren sind. Die Kolleg:innen des Netzwerks CLA Global sind die richtigen Partner, um Sie sicher durch jeden steuerlichen Compliance-Dschungel zu führen.

Tochtergesellschaft oder Betriebsstätte – was ist die bessere Wahl?

Wie so oft gibt es auch auf diese Frage keine allgemeingültige Antwort, vielmehr hängt diese von den Besonderheiten der Unternehmens- und Gesellschafterstruktur sowie vom individuellen Geschäftsmodell ab. Einerseits ist die steuerliche Behandlung von Betriebsstätten in den vergangenen Jahren schrittweise der Besteuerung rechtlich selbstständiger Einheiten angenähert worden; für Zwecke der Besteuerung wird die Eigenständigkeit einer Betriebsstätte häufig fingiert, es gelten beispielsweise die gleichen Grundsätze bei der Bestimmung von Verrechnungspreisen. Andererseits wirkt sich die fehlende rechtliche Selbstständigkeit der Betriebsstätte auch weiterhin steuerlich aus, weil Betriebsstätte und Stammhaus zivilrechtlich keine Verträge untereinander abschließen können. Dies hat z.B. Auswirkungen auf die Art der steuerlichen Gewinnermittlung, die Abgrenzung und Zuordnung von Funktionen, Risiken und Wirtschaftsgütern sowie die Frage, ob bestimmte Vergütungen einem Quellensteuerabzug unterliegen können.

Internationale Steuerberatung – unsere Fachberater für Internationales Steuerrecht unterstützen Sie gerne

Doppelbesteuerungsabkommen, Auslandsinvestitionen, Meldepflichten, Unternehmensstrukturen, Verrechnungspreise und Mitarbeiterentsendung – jeder dieser Bausteine einer Internationalisierungsstrategie hat Auswirkungen auf die Steuerlast eines Unternehmens. Unsere Fachberater:innen für Internationales Steuerrecht und unsere CLA Global-Partner in mehr als 100 Ländern der Welt entwickeln mit Ihnen wirkungsvolle Konzepte und sind auch bei deren Umsetzung gerne an Ihrer Seite.

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