Compliance Management – systematisch, dokumentiert, geprüft – wird immer wichtiger!

Hintergrund

Der deutsche Gesetzgeber hat Mitte 2021 auf den Wirecard-Skandal mit dem Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetz (FISG) reagiert, das eine Vielzahl von Gesetzen verschärft. Die Ziele: Prävention, Schutz von Verbraucherinteressen und Sanktion. Positiv formuliert, geht es um verbesserte Zusammenarbeit in den Unternehmen, mit den Abschlussprüfern und den staatlichen Aufsichtsstellen gegen Gesetzesverstöße und für mehr Compliance

Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) und die EU-Whistleblower-Richtlinie von 2021 sind zwei weitere Vorschriften, die Compliance stärken sollen. Sie gelten zunächst nur für größere Unternehmen, werden aber in einem zweiten Schritt von einer Vielzahl mittelgroßer Unternehmen qua Gesetz zu beachten sein.  

Das Verbandssanktionengesetz zur Einführung eines Unternehmensstrafrechts in Deutschland hat vor der Bundestagswahl nicht mehr die parlamentarischen Hürden genommen. Das Vorhaben findet sich auf Seite 111 des Ampel-Koalitionsvertrags wieder. Dort heißt es unter Unternehmensrecht: 

„Wir schützen ehrliche Unternehmen vor rechtsuntreuen Mitbewerberinnen und Mitbewerbern. Wir überarbeiten die Vorschriften der Unternehmenssanktionen einschließlich der Sanktionshöhe, um die Rechtssicherheit von Unternehmen im Hinblick auf Compliance-Pflichten zu verbessern und für interne Untersuchungen einen präzisen Rechtsrahmen zu schaffen.“ 

Wie können wir als mittelständisches Prüfungs- und Beratungsunternehmen Sie in Ihrem Compliance Management unterstützen? 

  • Compliance systematisch

Die allermeisten Unternehmen haben bereits ein Compliance Management, das in Abhängigkeit von der Größe und der Haltung systematisch abläuft. Es gilt, dies transparent zu machen und Lücken oder Schwachstellen im System oder Prozess zu identifizieren. Hierbei unterstützen wir Sie gerne mit unserer Kompetenz und Erfahrung. Es besteht regelmäßig ein kontinuierlicher Verbesserungsbedarf im Großen wie im Kleinen. 

Wir haben für uns acht Handlungsfelder identifiziert, die in den meisten Unternehmen zu beachten sind. Für diese Handlungsfelder bieten wir Analyse, Beratung und Maßnahmenumsetzung an. In unserem multidisziplinären Ansatz tragen wir zur Lösung organisatorischer und rechtlicher Fragestellungen bei und bieten auch eine laufende Unterstützung zur Wahrung von Compliance.    

  • Compliance dokumentiert

Dokumentation kostet Geld, nicht zu dokumentieren ebenfalls, denn grundsätzlich gilt: „Not documented, not done.“ Dieses Spannungsfeld will gut aufgelöst werden.

Wenn Sie Leistungen auf uns übertragen, bieten wir Ihnen z.B. nicht nur die betriebliche Steuererklärung an, sondern erstellen auch die Nachweise und halten sie vor, um am Ende „tax compliant“ zu sein. Dies geschieht heute bei uns überwiegend digital. Diese Leistungen erbringen wir im Rahmen eines breiten Spektrums, u.a. bei Steuer- und Publizitätspflichten, Datenschutz und Datensicherheit, Arbeitsverhältnissen und Hinweisgebermanagement.

  • Compliance geprüft

Nachdem die Pflichten des Vorstands von börsennotierten Aktiengesellschaften durch das FISG mit Blick  auf das interne Kontrollsystem und Risikomanagement weiter geschärft wurden, überarbeitet das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) seinen Standard zur Prüfung von Compliance Management Systemen (CMS). Es lohnt sich, den im Entwurf vorliegenden Standard zur Hand zu nehmen, um jenseits der Prüfungsgrundsätze die Grundelemente eines CMS und die kritischen Teilbereiche für das eigene Unternehmen zu reflektieren. 

Sprechen Sie uns gerne an, wenn Sie sich mit uns über die Chancen einer Prüfung Ihres CMS in einem kritischen Teilbereich oder auch insgesamt austauschen wollen. Dabei legen wir zugleich großen Wert auf die Verbesserung Ihrer Systeme und Prozesse.   

 

 

In unserer Blog-Serie zum Thema Compliance beleuchten wir alle Fragen rund um die Einhaltung von gesetzlichen Bestimmungen durch Unternehmen. 

  • Im ersten Teil starten wir dem Compliance Management und erläutern, warum die Attribute „systematisch, dokumentiert, geprüft“ zunehmend an Bedeutung gewinnen.
  • Der zweite Teil befasst sich mit dem neuen Lieferkettengesetz, mit dessen Hilfe der Gesetzgeber der sozialen Verantwortung der deutschen Wirtschaft verstärkt gerecht werden möchte. 
  • Das Hinweisgebersystem im dritten Teil wird uns die nächsten Monate als großes Compliance-Thema begleiten. Als Schnittstelle zum Datenschutz ist es seit Dezember 2021 für viele Unternehmen verpflichtend. 

Alle Serien-Beiträge sowie verwandte Beiträge zur Compliance finden Sie auf unserer Themen-Seite Compliance

Arno Abs

Wirtschaftsprüfer, Steuerberater

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Dr. Christian Lenz

Rechtsanwalt / Fachanwalt für Steuerrecht / Fachanwalt für Informationstechnologierecht

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