Kabinett beschließt Formulierungshilfe zur Aussetzung der Insolvenzantragspflicht für Flutopfer

 

Nachdem das Bundeskabinett am 4. August 2021 eine Formulierungshilfe beschlossen hat, ist von einer zeitnahen gesetzlichen Regelung im Rahmen einer Sondersitzung des Bundestags auszugehen.

Nach den Aussagen der Bundesjustizministerin soll die Insolvenzantragspflicht für betroffene Unternehmen rückwirkend vom 10. Juli 2021 bis Ende Oktober 2021 ausgesetzt werden. Ziel ist es, flutbetroffenen Unternehmen die erforderliche Zeit zu verschaffen, um beispielsweise wirtschaftliche Hilfen in Anspruch zu nehmen. 

Die Voraussetzungen einer zielgerichteten Aussetzung der Insolvenzantragspflicht sollen sein, dass

  • die Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung von Unternehmen auf den Auswirkungen der Starkregenfälle und des Hochwassers im Juli 2021 beruhen und
  • ernsthafte Finanzierungs- oder Sanierungsverhandlungen geführt werden und
  • dadurch begründete Aussichten auf eine Sanierung bestehen.

Was Geschäftsführer betroffener Unternehmen nun dringend zu beachten haben, können sie der Checkliste Flutkatastrophe entnehmen. Eine kurze Zusammenfassung der staatlichen Hilfen finden Sie hier

 

In unserer Blogserie zum Thema Unwetterhilfen haben wir bereits über die Katastrophenerlasse der Finanzministerien Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz, die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht für Betroffene der Flutkatastrophe sowie über erleichternde Maßnahmen in der Umsatzsteuer informiert.

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Christian Senger

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht

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