Digital Business Concepts - Online-Handel / E-Commerce

 

Teil 2: Rechtliche Rahmenbedingungen des E-Commerce

In unserer Blog-Serie „Digital Business Concepts - Online-Handel / E-Commerce“ erfahren Sie, was für ein erfolgreiches „Digital Business Concept“ in Bezug auf

  • die steuerlichen Besonderheiten und
  • die rechtlichen Rahmenbedingungen des E-Commerce zu beachten ist. 
  • Sie erhalten erste Einblicke in die technischen Grundlagen des E-Commerce und
  • einen Überblick über die zehn häufigsten Fehler in der E-Commerce-Buchführung. 

Zum Start unserer dreiteiligen Reihe haben wir Ihnen bereits einige steuerliche Stolperfallen des E-Commerce aufzeigt, in die Unternehmen besser gar nicht erst hineintreten. Mit diesem Beitrag möchten wir Ihnen wichtige rechtliche Aspekte aufzeigen, die beim Aufbau eines Webshops zu beachten sind. In unserem letzten Teil der Reihe stellen wir weitere steuerliche Besonderheiten, im technischen Kontext betrachtet, dar.

Wer einen Webshop erstellt und betreibt hat zahlreiche rechtliche Vorschriften zu beachten. Eine abschließende Auflistung ist aufgrund der vielen Waren- und Dienstleistungsangebote, die über das Internet ermöglicht werden, nicht möglich. Daher konzentrieren wir uns hier auf die „Big-Points“:

Wesentliche Dokumente

Auf so gut wie jeder Website sind die folgenden Dokumente bereitzustellen:

  • Impressum
    Das Impressum stellt die Visitenkarte einer Website dar. Jede Website und damit auch jeder Webshop hat ein Impressum bereitzustellen. Das Impressum muss nicht nur von jeder Unterseite leicht erreichbar sein, sondern auch bestimmte Pflichtinformationen enthalten. 
  • Datenschutzerklärung
    Durch einen Webshop werden zahlreiche personenbezogene Daten der Nutzer:innen verarbeitet. Die Datenschutzerklärung muss daher Auskunft über alle Verarbeitungsprozesse geben. 
  • AGB
    Auch wenn es keine gesetzliche Pflicht gibt, Allgemeine Geschäftsbedingungen bereitzustellen, sind diese ein geeigneter Weg, um insbesondere den verbraucherschützenden Informationspflichten des Fernabsatzrechts nachzukommen. So müssen beispielsweise die technischen Schritte des Bestellprozesses beschrieben und die Kund:innen über die gesetzlichen Mängelhaftungsrechte informiert werden. 
  • Widerrufsbelehrung und Widerrufsformular
    Verbraucher:innen haben bei einer Bestellung von Waren im Internet in der Regel ein Widerrufsrecht. Über dieses Widerrufsrecht und gegebenenfalls bestehende Ausnahmen ist zu informieren. Ein Muster für einen solchen Widerruf ist ebenfalls bereitzustellen. Mit einer ordnungsgemäßen Widerrufsbelehrung haben die Kund:innen ein 14-tägiges Widerrufsrecht; erfolgt keine Widerrufsbelehrung endet die Widerrufsfrist erst nach 12 Monaten und 14 Tagen. 

Weitere Informationspflichten

Neben den oben genannten Dokumenten gilt es im Rahmen des E-Commerce, zahlreiche weitere Informationspflichten zu erfüllen. Diese sind häufig von den verkauften Waren abhängig. Beispielsweise ergeben sich diese aus folgenden Gesetzen:

  • Preisangabenverordnung
    Die Preise müssen transparent dargestellt sein. Wendet sich der Webshop an Verbraucher:innen darf nicht mit Netto-Preisen geworben werden. Bei bestimmten Produkten ist auch ein Preis je Mengeneinheit (sogenannter Grundpreis) anzugeben, um die Vergleichbarkeit von verschiedenen Verpackungsgrößen zu ermöglichen. 
  • Batteriegesetz
    Wer Batterien und Produkte mit eingebauten Batterien verkauft muss den Kund:innen die gesetzlich geforderten Hinweise für die umweltgerechte Entsorgung von Batterien bereitstellen. 
  • Textilkennzeichnungsverordnung
    Nach der Textilkennzeichnungsverordnung sind Textilerzeugnisse mit Etikettierungen und Kennzeichnungen zu der Faserzusammensetzung zu versehen. Da es den Kund:innen im Online-Handel nicht möglich ist, die Ware „in die Hand zu nehmen“ und diese Hinweise zu prüfen, müssen Online-Händler:innen den Kund:innen diese Informationen im Rahmen des jeweiligen Angebots bereitstellen.
  • Lebensmittelinformationsverordnung
    Auch beim Online-Verkauf von Lebensmitteln sollten Kund:innen in die Lage versetzt sein, das Lebensmittel zu prüfen. So müssen beispielsweise die Angaben zu den Zutaten, den Allergenen oder der Nettofüllmenge auch im Rahmen des jeweiligen Angebots bereitgestellt werden. 

Ein rechtliches Risiko stellen jedoch auch überflüssige Informationen dar. Viele Websites stellen sogenannte Disclaimer bereit. Diese sind häufig im Zusammenhang mit dem Impressum zu finden. In der Regel sind solche Disclaimer nicht geeignet, die beabsichtigte rechtliche Wirkung zu erzielen. Im schlimmsten Fall sorgen sie für einen abmahnfähigen Rechtsverstoß, wie etwa durch diesen harmlos wirkenden Satz: 
„Die Inhalte der Webseite werden mit größter Sorgfalt erstellt. Dennoch kann keine Garantie für Aktualität und Vollständigkeit übernommen werden.“

Gestaltung der Website

Auch auf die optische und technische Gestaltung von Webshops können gesetzliche Bestimmungen Auswirkungen haben: 

Urheberrechte, Markenrechte u.ä. Schutzrechte
Bei der Auswahl der Bilder, Texte, Videos oder anderen Gestaltungen der Website ist darauf zu achten, dass keine Schutzrechte Dritter verletzt werden. 

  • Bestell-Button
    Ein klassisches Beispiel, wie der Verbraucherschutz Einzug in die Gestaltung der Website findet, zeigt sich bei den Bestell-Buttons. Diese müssen so gestaltet sein, dass der Verbraucher klar erkennen kann, dass er durch einen Klick auf diesen Button eine kostenpflichtige Bestellung auslöst. „Jetzt kostenpflichtig bestellen“ ist daher eine gängige Formulierung. 
  • Geoblocking
    Auch wenn es den Betreiber:innen von Webshops frei steht, den Versand ihrer Waren nur für bestimmte Länder anzubieten, darf der Verkauf an Kund:innen aus anderen EU-Ländern nicht beschränkt werden, ein Geoblocking ist prinzipiell unzulässig. Es muss daher möglich sein, eine Rechnungsanschrift in einem anderen EU-Land anzugeben und auch Zahlungsdaten von Bankkonten in anderen EU-Ländern eintragen zu können. 
  • Cookie-Banner
    Werden im Webshop technisch nicht erforderliche Cookies eingesetzt, z.B. um das Nutzerverhalten der Websitebesucher:innen zu analysieren, gilt es, ein Cookie-Banner einzurichten, mit dem die Besucher:innen ihre Einwilligung zu diesen Cookies erteilen können. 

Risiken

Wer die oben genannten Vorgaben nicht einhält riskiert insbesondere Abmahnungen von Verbraucherschützer:innen, Wettbewerber:innen oder Rechteinhaber:innen. Auch Bußgelder der Datenschutz- oder Ordnungsbehörden sowie Rechtsstreitigkeiten mit Kund:innen sind möglich. 

Fazit

Ein Webshop ist heutzutage mit Vorlagen und Baukästen schnell eingerichtet. Die rechtlichen Risiken werden dabei häufig verkannt. Gerne beraten wir Sie persönlich, damit Sie Ihren Webshop an die rechtlichen Rahmenbedingungen anpassen können.

Dr. Christian Lenz

Rechtsanwalt / Fachanwalt für Steuerrecht / Fachanwalt für Informationstechnologierecht

Zum Profil von Dr. Christian Lenz

Kirsten Garling

Rechtsanwältin

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