Bessere Vollstreckbarkeit ausländischer Urteile in Sicht

Übereinkommen verabschiedet

Künftig könnten staatliche Gerichtsurteile eine bessere Durchsetzbarkeit erfahren. Anfang Juli 2019 verabschiedete die Haager Konferenz für Internationales Privatrecht ein Übereinkommen über die grenzüberschreitende Anerkennung und Vollstreckung von Gerichtsurteilen in Zivil- und Handelssachen. Neben Uruguay haben auch die Europäische Union und 44 weitere Handelspartner das Übereinkommen angenommen.

Das Übereinkommen gilt für rechtskräftige staatliche Gerichtsurteile der Vertragsstaaten in Zivil- und Handelssachen außer Streitigkeiten über geistiges Eigentum und Datenschutz, Insolvenzrecht, Familien- und Erbrecht, Transport und einige weitere Rechtsbereiche. Erfasst sind Streitigkeiten über kartellrechtswidrige Absprachen und kartellrechtswidriges Verhalten, soweit dessen Auswirkungen im Ursprungsland eingetreten sind.

Alternative zur internationalen Schiedsgerichtsbarkeit

Die Zuständigkeit des Gerichts im Ursprungsstaat wird durch den Wohnsitz oder die Niederlassung des Beklagten im Ursprungsstaat, die Zustimmung des Beklagten zur Zuständigkeit oder seine rügelose Einlassung oder durch eine hinreichende Verbindung zwischen dem Anspruch und dem Ursprungsstaat begründet.

Eine inhaltliche Überprüfung des ausländischen Urteils wird nicht vorgenommen und die Anerkennung darf nur aus abschließend geregelten Gründen versagt werden.

Nach dem Inkrafttreten des Übereinkommens und dessen Umsetzung könnten staatliche Gerichte zukünftig in puncto „Vollstreckbarkeit ausländischer Urteile“ zu einer echten Alternative zur internationalen Schiedsgerichtsbarkeit werden.

Dr. Andreas Rohde

Rechtsanwalt, Steuerberater, Fachanwalt für Steuerrecht

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Christina Schrey

Rechtsanwältin, Fachanwältin für Steuerrecht

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