EU-Mehrwertsteuerreform (Update)

 

Zustimmung des Europäischen Rats

Am 2.10.2018 hatten sich die EU-Finanzminister auf Reformen des bestehenden MWSt-Systems geeinigt (Quick-Fixes, dhpg Meldung vom 31.10.2018). Der Europäische Rat hat dem nun am 4.12.2018 zugestimmt.

Gravierende Änderungen

Mit Wirkung vom 1.1.2020 ergeben sich damit gravierende Änderungen: 

  • für Lieferungen über Konsignationslager (call-off stock)
  • für grenzüberschreitende innergemeinschaftlicher Reihengeschäfte
  • hinsichtlich der Nachweispflichten für innergemeinschaftliche Lieferungen
  • hinsichtlich der Notwendigkeit der Prüfung der USt-IDNr. als materielle Voraussetzung für die Steuerbefreiung innergemeinschaftlicher Lieferungen.

Handlungsbedarf

Betroffene Unternehmer sollten frühzeitig analysieren ob und in welchem Umfang sie von den Änderungen betroffen sind und die erforderlichen Maßnahmen ergreifen. Unseres Erachtens sollte hiermit nicht gewartet werden bis die Umsetzung ins deutsche UStG erfolgt, sondern schon jetzt auf Basis der Vorgaben der EU mit den notwendigen Anpassungsprozessen begonnen werden. Gerne unterstützen wir Sie dabei.

Gert Klöttschen

Steuerberater

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