Aktuelle Gesetzgebungsverfahren

 

Jahressteuergesetz 2020

Das Jahressteuergesetz 2020, durch das eine Vielzahl steuerrechtlicher Normen geändert werden und die Umsetzung des Mehrwertsteuer-Digitalpakets erfolgen soll, wurde bereits am 8.10.2020 in erster Lesung im Bundestag beraten. Nach Stellungnahme des Bundesrats und Gegenäußerung der Bundesregierung wurde das Gesetz erneut an den Finanzausschuss des Bundestags verwiesen, da zentrale Fragen weiterhin umstritten sind. Dem Vernehmen nach haben sich die Spitzen der Großen Koalition darauf verständigt, noch weitere Änderungen in das Gesetz aufzunehmen (u.a. eine Home-Office-Pauschale von 5 € pro Tag, maximal 600 €). Aktuell ist eine Verabschiedung durch Bundestag und Bundesrat jeweils am 16.12.2020 geplant. Das Gesetz könnte dann wie in Teilen vorgesehen am 1.1.2021 in Kraft treten.

Gesetz zur Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes 

Das Gesetzesvorhaben zur Reform des Grunderwerbsteuerrechts, insbesondere zur Erschwerung von Gestaltungen mittels sogenannter Share Deals, ruht seit Veröffentlichung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung am 23.9.2019. Die politischen Diskussionen über die Ausgestaltung der Reform sind noch nicht abgeschlossen. Ein neuer Gesetzentwurf war von den Regierungsparteien eigentlich für das erste Halbjahr 2020 angekündigt worden. Es würde überraschen, wenn in diesem Jahr noch ein neuer Entwurf veröffentlicht würde. Damit wird ein Inkrafttreten erst im Jahr 2021 sehr wahrscheinlich.

ATAD-Umsetzungsgesetz

Ein erster Referentenentwurf des Gesetzes zur Umsetzung der Anti-Steuervermeidungs-Richtlinie (ATAD) wurde bereits am 10.12.2019 veröffentlicht, eine zweite Fassung am 24.3.2020. Die Bundesregierung hat das Gesetz aber bislang nicht beschlossen. Die Ausschussempfehlung des Bundesrats, zumindest die nach der ATAD-Richtlinie zwingend umzusetzenden Normen in das Jahressteuergesetz 2020 zu integrieren, wurde nicht umgesetzt. Noch ist nicht klar, ob die bislang geplanten Änderungen in Bezug auf die Verrechnungspreise im Außensteuergesetz umgesetzt werden. Das Gesetz wird wohl frühestens 2021 verabschiedet werden.

Abzugsteuerentlastungsmodernisierungsgesetz

Das Bundesfinanzministerium hat am 20.11.2020 einen Referentenentwurf veröffentlicht, durch den insbesondere das Verfahren zur Freistellung oder Erstattung der Kapitalertragsteuer neu geregelt werden soll. Das Gesetz wird frühestens 2021 verabschiedet werden und in Kraft treten.

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Benno Lange

Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Fachberater für Internationales Steuerrecht

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Oliver Lohmar, LL.M.

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