Update: Airbnb & Co. – Steuerfahndung erhält Kontrolldaten

 

Im September 2020 haben wir bereits darüber berichtet, dass die Finanzbehörde der Freien und Hansestadt Hamburg im Rahmen eines mehrjährigen Auskunftsersuchens die Herausgabe steuerlich relevanter Daten erwirkt hat. Konkret ging es dabei um deutsche Vermieter, die über eine Internetplattform (dem Vernehmen nach Airbnb) Wohnraum vermietet haben. 

Die erhaltenen Datensätze sind nach aktuellen Meldungen noch nicht alle ausgewertet. Durch den Abgleich der Kontrolldaten mit den eingereichten Steuererklärungen droht die Entdeckung von Steuerhinterziehungen. Ob jetzt noch eine Selbstanzeige mit strafbefreiender Wirkung möglich ist, hängt vom Einzelfall ab. 

Sollten Einkünfte aus privaten Vermietungen über die Internetplattform Airbnb verschwiegen worden sein, muss der Steuerpflichtige nunmehr mit einer Tatentdeckung rechnen, was zwar die strafbefreiende Wirkung einer Selbstanzeige ausschließt. Gleichwohl ist in diesen Fällen immer noch die Abgabe einer verspäteten Selbstanzeige ratsam, weil die aktive Mitwirkung an der Aufklärung der Straftat jedenfalls strafmildernd wirkt. Es ist allerdings Eile geboten. 

Wurden Vermietungseinkünfte verschwiegen, sollten Sie nicht darauf setzen, dass Ihre Datensätze nicht dabei waren. Es ist letztlich nur eine Frage der Zeit, dass die Steuerfahndung alle Kontrolldaten mit den jeweiligen Steuererklärungen abgeglichen hat. Neben der Einleitung eines Steuerstrafverfahrens wegen Steuerhinterziehung droht in umfangreicheren Fällen auch eine Hausdurchsuchung, die man nach Möglichkeit vermeiden sollte. 

Markus Feinendegen

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht, Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz

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