Innergemeinschaftliche Lieferung

Einführung

Stellt sich im Rahmen einer Betriebsprüfung heraus, dass der Unternehmer seinen Nachweispflichten bei innergemeinschaftlichen Lieferungen nicht ordentlich nachgekommen ist, so wird ihm die Steuerbefreiung gestrichen. Der Europäische Gerichtshof vertritt hier eine etwas moderatere Haltung, wie ein aktuelles Urteil zeigt.

Rechtslage (vereinfacht)

Bringt ein Unternehmer Gegenstände dauerhaft im Rahmen seines Unternehmens von einem EU-Mitgliedstaat in einen anderen, so handelt es sich um ein innergemeinschaftliches Verbringen (quasi „Lieferung“ an sich selbst). Der Unternehmer muss dieses im Herkunftsstaat wie eine steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung und im Ankunftsstaat als innergemeinschaftlichen Erwerb deklarieren, wozu er u.a. eine Umsatzsteuer-Identifikations-Nummer (USt-IdNr.) dieses Staates benötigt. Zweck dieser Regelung ist die Sicherstellung des Steueraufkommens.

Fall

Der Kläger (Unternehmer) versandte im Oktober 2006 ein Kfz aus seinem Unternehmen an einen spanischen Händler zum Verkauf in Spanien. Im Juli 2007 wurde das Kfz an einen spanischen Unternehmer verkauft. Der Kläger deklarierte dies irrtümlich als steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung im Jahr 2007. Nach Ansicht des Finanzamts stellte die Versendung des Kfz im Jahr 2006 an den spanischen Händler ein innergemeinschaftliches Verbringen dar (der Verkauf an den spanischen Unternehmer wäre demnach als in Spanien steuerbare Inlandslieferung zu behandeln). Da der Kläger in Spanien keinen innergemeinschaftlichen Erwerb deklariert hatte und entsprechend auch keine spanische USt-IdNr. besaß, die er hätte aufzeichnen können, wurde ihm die Steuerbefreiung versagt.

Urteil

Der Europäische Gerichtshof teilt die Auffassung des Finanzamts nicht. Demnach kann die Steuerbefreiung nicht aufgrund eines formellen Mangels versagt werden, sofern objektiv feststeht, dass der Gegenstand in einen anderen EU-Mitgliedstaat gelangt ist, die übrigen Voraussetzungen der Steuerbefreiung vorliegen und es keine Anhaltspunkte für eine Steuerhinterziehung gibt.

Kontakt

Nehmen Sie mit uns Kontakt auf

Mail Kontaktformular Telefon +49 228 81000 0 Newsletter Newsletter
YouTube Video laden
Permalink