Gesetz gegen unerwünschte Lizenzboxen geplant

Hintergrund

Immaterielle Wirtschaftsgüter wie Patente, Lizenzen, Konzessionen oder Markenrechte lassen sich besonders einfach auf andere Rechtsträger bzw. über Staatsgrenzen hinweg übertragen. Dies hat in der Vergangenheit dazu geführt, dass immer mehr Staaten durch besondere Präferenzregelungen (so genannte „IP-Boxen“, „Lizenzboxen“ oder „Patentboxen“) in einen Steuerwettbewerb mit anderen Staaten getreten sind, um als Standort für derartige Wirtschaftsgüter innerhalb einer internationalen Unternehmensgruppe attraktiv zu sein.

Initiative der OECD

Die OECD-Staaten hatten sich bereits im Rahmen des so genannten BEPS-Projektes darauf verständigt, aus ihrer Sicht schädliche Steuerpraktiken im Zusammenhang mit derartigen Präferenzregimen einzudämmen. Hierzu wurde vereinbart, dass die Gewährung einer steuerlichen Vorzugsbehandlung an das Erfordernis einer substanziellen Geschäftstätigkeit im jeweiligen Land geknüpft werden soll (so genannter „Nexus-Ansatz“). Offenbar befürchtet die deutsche Finanzverwaltung jedoch, dass einzelne Staaten auch künftig Präferenzregelungen, die nicht dem Nexus-Ansatz entsprechen, für Zwecke des Steuerwettbewerbs einsetzen, und damit dem deutschen Fiskus Steuern verloren gehen könnten.

Aktueller Gesetzentwurf

Mit dem am 19.12.2016 vorgelegten Gesetzesentwurf soll die steuerliche Abzugsmöglichkeit für Lizenzaufwendungen und andere Aufwendungen für Rechteüberlassungen, die beim Empfänger aufgrund eines als schädlich eingestuften Präferenzregimes nicht oder nur niedrig besteuert werden, eingeschränkt werden. Der Gesetzentwurf orientiert sich an dem von OECD und G20 für das Vorliegen einer schädlichen Steuerpraxis herangezogenen Merkmal der fehlenden substanziellen Geschäftstätigkeit. Durch die Abzugsbeschränkung erfasst werden die Fälle, in denen der Gläubiger und der Schuldner der Lizenzgebühr einander nahestehende Personen sind. Eine niedrige Besteuerung soll vorliegen, wenn die ertragsteuerliche Belastung beim Gläubiger weniger als 25 % beträgt.

Konsequenz

Die geplante Neuregelung betrifft die Zahlung von Lizenzgebühren und ähnlichen Vergütungen innerhalb einer Unternehmensgruppe. Bei einer Umsetzung des Gesetzesvorhabens steht zu befürchten, dass die Finanzverwaltung dem lizenzzahlenden Unternehmen in Deutschland die Beweislast dafür aufbürdet, dass die Einnahmen beim Empfänger keiner schädlichen steuerlichen Vorzugsbehandlung unterliegen. Hierzu dürften entsprechende Angaben und Nachweise im Rahmen der Verrechnungspreisdokumentation erforderlich sein.

Benno Lange

Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Fachberater für Internationales Steuerrecht

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