Schweiz: Unternehmenssteuerreform III gescheitert

Hintergrund

Im Juni 2016 wurde die Unternehmenssteuerreform III von den Eidgenössischen Räten beschlossen. Mit der Reform wollte die Schweiz der Verpflichtung gegenüber der EU und der OECD nachkommen, die Steuerprivilegien für Holding-, Domizil- und gemischte Gesellschaften in den Kantonen und für „Finance Branches“ und Prinzipalgesellschaften im Bund abzuschaffen. Neue Regelungen für Forschung und Entwicklung, eine geminderte Bemessungsgrundlage sowie ein reduzierter Gewinnsteuersatz sollten die Unternehmen im Gegenzug entlasten. Am 12.2.2017 hat die Bevölkerung nun mit 59,1 % gegen das Reformpaket gestimmt. Dem Vernehmen nach wurde befürchtet, dass die Entlastungen für Unternehmen schlussendlich zu Lasten der Bevölkerung gehen würden.

Reformpaket

Nach geltendem Recht können Sonderstatusgesellschaften auf eigene Initiative von der privilegierten in die ordentliche Besteuerung wechseln. Die Unternehmenssteuerreform III sah den Statuswechsel in Kombination mit einem Sondersteuersatz zwingend für alle noch begünstigten Sonderstatusgesellschaften vor.

In Anlehnung an die Patentbox-Lösung gemäß dem so genannten „Modifizierten Nexus-Ansatz“ der OECD sollten nach dem Gesetzentwurf Einkünfte aus Patenten und vergleichbaren Rechten privilegiert besteuert werden können, wenn sie auf Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten in der Schweiz beruhten. Daneben sollte ein Steuerabzug von bis zu 150 % der tatsächlichen Kosten für Forschung und Entwicklung von den Kantonen gewährt werden können.

Die Kantone sollten darüber entscheiden können, einen Abzug von fiktiven Zinsen auf das Sicherheitseigenkapital einzuräumen (zinsbereinigte Gewinnsteuer). Aufgrund einer höheren Beteiligung der Kantone an den direkten Bundessteuern sollten ihre kombinierten Gewinnsteuersätze reduziert werden können.

Ausblick

Es ist zu erwarten, dass ein abgeschwächter neuer Gesetzentwurf zur Abschaffung der steuerlichen Privilegierung von Statusgesellschaften vorgelegt wird. Ansonsten droht der Schweiz die Aufnahme in eine schwarze Liste von Staaten, die von der EU bzw. der OECD als Steueroasen qualifiziert und mit Sanktionen belegt werden.

Benno Lange

Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Fachberater für Internationales Steuerrecht

Zum Profil von Benno Lange

Kontakt

Nehmen Sie mit uns Kontakt auf

Mail Kontaktformular Telefon +49 228 81000 0 Newsletter Newsletter
YouTube Video laden
Permalink