Die Quick Fixes kommen – Umsetzung im Jahressteuergesetz 2019

Kernaussage

Die Quick Fixes kommen ab 2020. Sie sollen das bestehende System verbessern. Ihre Umsetzung ins nationale Umsatzsteuergesetz (UStG) erfolgt im Jahressteuergesetz (JStG) 2019, das nun im Entwurf vorliegt.

Die Quick Fixes

Voraussetzung für die Steuerbefreiung innergemeinschaftlicher Lieferungen ist die Abgabe einer korrekten Zusammenfassenden Meldung (ZM). Zusätzlich wird die Verwendung einer gültigen USt-IdNr. durch den Kunden als Voraussetzung einer innergemeinschaftlichen Lieferung definiert, was wiederum die korrekte Prüfung der USt-IdNr. zur unverzichtbaren Voraussetzung für die Steuerbefreiung macht.

Reihengeschäfte

Die Erfassung von Reihengeschäften wird nun erstmals EU-weit gesetzlich geregelt. Die Regelungen im JStG-E 2019 sind ausführlicher als die Vorgaben in der Mehrwertsteuersystem-Richtlinie (MwStSystRL). Zum Teil entsprechen diese der bisherigen Verwaltungsauffassung.

Nachweis innergemeinschaftlicher Lieferungen

In der MwStSystRL wurden die Nachweispflichten harmonisiert. Eine Umsetzung ins UStG fehlt, wobei es vorerst bei den bisherigen Regelungen bleibt, was voraussichtlich im Einklang mit den Vorgaben der EU steht.

Konsignationslager

Lieferungen in Konsignationslager werden nun, anders als bisher, in der Regel mit Entnahme durch den Kunden als innergemeinschaftliche Lieferungen behandelt. Hierdurch erübrigt sich eine Registrierung im EU-Ausland. Allerdings ergeben sich zahlreiche Aufzeichnungspflichten. Ebenso bedarf es der Überwachung der Verweildauer der Ware im Konsignationslager, da nach zwölf Monaten die Ware als in den Mitgliedstaat des Lagers verbracht gilt, was dann eine Deklaration vor Ort erfordert.

Konsequenz

Unternehmen, die Lieferungen innerhalb der EU vornehmen bzw. erhalten, müssen sich zeitnah mit den Neuregelungen auseinandersetzen. Hierzu ist es notwendig, die Auswirkungen für das eigene Unternehmen zu analysieren, notwendige Maßnahmen zu bestimmen und noch in diesem Jahr umzusetzen. Dies alles erfordert Umstellungen in sämtlichen Bereichen des Unternehmens – vom Vertrieb über die Finanzbuchhaltung, die Logistik bis hin zur EDV. Viel Zeit bleibt nicht mehr. Packen Sie es an! Gerne unterstützen Sie hierbei unsere Experten.

Gert Klöttschen

Steuerberater

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