Keine Minderung der Kfz-Steuer durch Dieselfahrverbote


Klimaschutz ist eines der beherrschenden Themen derzeit. Entsprechend mehren sich auch die Fahrverbote für Dieselfahrzeuge. Nun hat das Thema auch das höchste deutsche Finanzgericht erreicht.

Ein Dieselfahrer wehrte sich gegen die Festsetzung der Kfz-Steuer (192 €!). Er sah sich ungerecht behandelt, da er aufgrund der Dieselfahrverbote gehindert sei, seinen Diesel vollumfänglich zu nutzen. Entsprechend blase er weniger Schadstoffe in die Luft, was bei der Kfz-Steuer, die u.a. nach dem Schadstoffausstoß bemessen werde, zu berücksichtigen sei.

Entgegen manchen Äußerungen in der Politik, macht der Bundesfinanzhof dem Kläger klar, dass die Kfz-Steuer wenig mit Umweltschutz zu tun hat. Zwar wird sie nach den Kohlendioxidemissionen bemessen, jedoch allein aufgrund der Angaben in der Zulassung, auf den Umfang der tatsächlichen Nutzung bzw. des Schadstoffausstoß kommt es nicht an. Der Bundesfinanzhof lehnte die Klage daher ab.

Dr. Lutz Engelsing

Steuerberater

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Gert Klöttschen

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