Steuererleichterung für Reinvestitionen von Gewinnen in China

Hintergrund

Die Verbesserung von Rahmenbedingungen für Investitionen ausländischer Unternehmen in China setzt sich fort. Nachdem in den letzten zwei Jahren deutliche Erleichterungen bei der Regelung zur Kapitalausstattung von Unternehmen erlassen wurden, zieht nun eine steuerrechtliche Verbesserung nach. Rückwirkend zum 1.1.2017 werden auf solche Gewinne, die in privilegierte Projekte fließen, keine Quellensteuern erhoben.

Ausgangssituation

Bislang wurden Erhöhungen des Stammkapitals aus Gewinnvorträgen als Gewinnausschüttung betrachtet, mit der Folge, dass diese Reinvestition mit Quellensteuer belegt wurde (auch wenn der Gewinn tatsächlich nicht ins Ausland transferiert wurde). Die Quellensteuer beträgt nach dem aktuellen Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und China zwischen 5 und 10 %, abhängig von der Beteiligungshöhe der Muttergesellschaft. Ein erhöhtes Stammkapital kann in verschiedenen Situationen vorteilhaft sein, da beispielsweise bestimmte Aufträge ein Mindestkapital des Bieters erfordern können. Auch die Gründung von Schwestergesellschaften aus Gewinnvorträgen unterlag bislang der Quellensteuer.

Neue Regelung

Gemäß Rundschreiben des chinesischen Staatsrats über „Several Measures of Promoting Foreign Investment Growth” (Guo Fa [2017] Nr. 39)” haben vier Behörden – einschließlich des Finanzministeriums und der staatlichen Steuerverwaltung („SAT”) – am 21.12.2017 gemeinsam die Bekanntmachung „Cai Shui [2017] Nr. 88” („die Bekanntmachung 88”) veröffentlicht, welche die vorübergehende Nichterhebung von Quellensteuer auf Gewinne zur Verwendung von Direktinvestitionen durch ausländische Investoren regelt. Von der Regelung umfasst sind Direktinvestitionen wie zum Beispiel Kapitalerhöhungen, die Neugründung einer Gesellschaft oder der Erwerb von Anteilen an einer chinesischen Gesellschaft. Zusätzliche wichtige Voraussetzungen sind neben gewissen Formbedingungen, dass die Investition in ein Projekt erfolgt, das im „Catalogue for the Guidance of Foreign Investment Industries” oder im „Catalog of Priority Industries for Foreign Investment in the Central-Western Region” aufgeführt ist. Während es sich bei dem letzteren Katalog nur um Investitionen in regional geförderte Gebiete handelt, ist der erste Katalog umfassend und wird aller Voraussicht nach eine Vielzahl von deutschen Investoren betreffen. Bei der Neuregelung handelt es sich nicht um eine Steuerbefreiung, sondern um eine Steuerstundung. Die Quellensteuer wird dann fällig, wenn der ausländische Investor die Gewinne tatsächlich zurückholt, zum Beispiel durch Liquidation oder Verkauf.

Umsetzung in der Praxis

Langjährige Investoren in China wissen, dass nach dem Erlass eines neuen Gesetzes oder einer neuen Richtlinie in China häufig ein längerer Zeitraum vergeht, bis sich eine entsprechende Praxis bei den Finanzämtern durchgesetzt hat. Auf Anfrage unserer Nexia-Kollegen in China haben sowohl das Finanzamt in Shanghai als auch die Finanzbehörden der Jiangsu-Provinz bestätigt, dass die neue Vergünstigung sofort in Anspruch genommen werden kann. Gerne stellen wir für Sie einen Kontakt zu unseren Kollegen her.

Benno Lange

Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Fachberater für Internationales Steuerrecht

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