Erbschaftsteuerreform nach Einigung im Vermittlungsausschuss - dhpg: Bestand der Reform vor Bundesverfassungsgericht weiter unklar

 

Berlin/Bonn, 23. September 2016 – In einer zweiten Zusammenkunft des Vermittlungsausschusses des Bundesrats konnten sich die beteiligten Parteien am 22. September auf eine Übereinkunft bei der Erbschaftsteuerreform einigen. Unter anderem soll nun ein fester Kapitalisierungsfaktor von 13,75 für die Bewertung von zu vererbenden Unternehmen eingeführt werden. In Fällen, in denen ein Erbe finanziell nicht in der Lage ist, die Erbschaftsteuer zu begleichen, soll sie zunächst für ein Jahr zinslos, dann für sechs Jahre verzinst gestundet werden können. Bei großen Betrieben über 26 Mio. EUR soll künftig ein Wahlrecht bestehen. Ein Erbe soll dann entweder die Steuerschuld aus seinem Privatvermögen bezahlen, oder der Steuernachlass auf das Betriebsvermögen wird bis zu einem Maximalbetrag von 90 Mio. EUR abgeschmolzen – danach entfällt er ganz.

Dr. Andreas Rohde und Klaus Altendorf, Steuerspezialisten und Partner bei der dhpg, kommentieren:

"Wir begrüßen, dass es eine Einigung gibt und dass wir wieder wissen, auf welcher Rechtsgrundlage geschenkt und vererbt wird.

Man spürt den Willen der Beteiligten, eine Lösung präsentieren zu wollen; es sind aber im Vergleich zum Bundestagsbeschluss nach unserer Auffassung eher ‚kosmetische Änderungen' und kein großer Wurf. Nach unserer Wahrnehmung ist das neue Gesetz eher noch komplizierter geworden. Und wir haben Zweifel, dass man einer verfassungsfesten Regelung näher gekommen ist.

Positiv bewerten wir indes das Festschreiben eines Kapitalisierungsfaktors. Dies ist auf der Bewertungsebene ein Schritt in die richtige Richtung, der allerdings noch zu klein ist. Der Faktor führt zwar dazu, dass die Unternehmenswerte nach dem BewG sinken, aber immer noch deutlich über dem Verkehrswert liegen."

Über dhpg:
Die dhpg ist eines der führenden, mittelständischen Beratungsunternehmen in Deutschland, das sich auf die Kernbereiche Wirtschaftsprüfung, Steuerberatung, Rechtsberatung sowie Insolvenzverwaltung und Sanierungsberatung spezialisiert hat. Das inhabergeführte Unternehmen gehört mit mehr als 500 Mitarbeitern an zehn Standorten zu den 15 größten seiner Branche. Die dhpg ist Teil des Nexia-Netzwerks, das mit über 24.000 Mitarbeitern in 100 Ländern und einem Umsatzvolumen von 3,1 Milliarden US-Dollar zu den Top 10 der internationalen Beratungs-Netzwerke zählt.

Über Dr. Andreas Rohde:
Dr. Andreas Rohde ist Partner der dhpg. Er verfügt als Rechtsanwalt (FA Steuerrecht) und Steuerberater insbesondere über Expertise im Steuer- und Gesellschaftsrecht sowie Unternehmensnachfolgeplanung und -strukturierung.

Über Klaus Altendorf:
Klaus Altendorf ist Partner der dhpg. Er verfügt als Wirtschaftsprüfer und Steuerberater insbesondere über Expertise im nationalen und internationalen Unternehmenssteuerrecht sowie in der Unternehmensnachfolge.

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