Wettbewerbsverbote ohne Entschädigungszahlung sind nichtig
Kernaussage
Enthält die Vereinbarung über ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot keinen Anspruch über die Zahlung einer Karenzentschädigung, ist sie insgesamt nichtig. Weder Arbeitgeber noch Arbeitnehmer müssen sich dann daran halten.Auch eine in allgemeinen Geschäftsbedigungen (AGB) enthaltene so genannte salvatorische Klausel kann das Fehlen einer Karenzentschädigung nicht heilen. Dies hat das Bundesarbeitsgericht aktuell entschieden.