Deutscher Essig darf unter der Bezeichnung „Balsamico“ vertrieben werden


Italienische Produzenten wollen Verkauf von deutschem „Balsamico-Essig“ verbieten

In Deutschland ist der süßsaure Balsamico-Essig besonders beliebt und es gibt ihn in nahezu jedem Supermarkt zu kaufen. Ursprünglich stammt der Essig aber aus Norditalien, wo die Hersteller ihn 2009 unter der Bezeichnung „Aceto Balsamico di Modena“ schützen ließen. 1993 haben die Hersteller von Modena zudem das „Konsortium zum Schutz des Aceto Balsamico di Modena“ gegründet und mahnen seitdem oftmals Konkurrenten im Ausland ab.

Dieses Mal traf es das deutsche Unternehmen Balema, welches unter der Marke „1. Deutsches Essigbrauhaus“ Essig aus regionalen Zutaten herstellt und verkauft – darunter auch eine Sorte mit dem Namen „Deutscher Balsamico“. Die Italiener waren der Auffassung, dass dies ein Verstoß gegen die geschützte geografische Angabe „Aceto Balsamico di Modena“ sei und wollten damit den Verkauf in Deutschland verhindern.

Einzelbegriffe wie „Aceto“ und „Balsamico“ werden nicht geschützt

Balema wehrte sich allerdings mit einer Klage gegen die Abmahnung. Der Streit landete zunächst vor dem Landgericht Mannheim, welches sich für das Recht der Italiener aussprach. 2018 gab das Oberlandesgericht Karlsruhe den Essigbrauern aus Deutschland Recht. Schließlich legte der Bundesgerichtshof dem Europäischer Gerichtshof den Fall vor.

Dieser entschied, dass sich der Schutz des Begriffs nur auf die vier Worte „Aceto Balsamico di Modena“ bezieht und nicht auf einzelne Wörter wie „Aceto“ – das italienische Wort für Essig – oder „Balsamico“, das italienische Adjektiv, welches den süßsauren Geschmack des Essigs beschreibt. Übersetzungen und andere Wortkombinationen fallen ebenfalls nicht unter den Schutz.

Auch wenn der Prozess für das deutsche Unternehmen ein Erfolg war, kündigte der Geschäftsführer an, zukünftig keinen Balsamico-Essig mehr zu vertreiben, da das Urteil keinerlei Aussagen über die Qualität des Produkts enthielt. Im Allgemeinen sei die Qualität des deutschen Balsamicos zu schlecht, weswegen er seine Produkte in Zukunft unter dem Namen „Balemasam“ verkaufen werde, um sich damit von der Konkurrenz abzuheben.

Dr. Andreas Rohde

Rechtsanwalt, Steuerberater, Fachanwalt für Steuerrecht

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Markus Feinendegen

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht, Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz

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