Brexit-Abkommen vorläufig gescheitert

Brexit-Abkommen

Im Juni 2017 begannen die Verhandlungen der Europäischen Kommission mit dem Vereinigten Königreich über einen geordneten Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union. Nach eineinhalb Jahren harter Verhandlungen fanden die Europäische Kommission und die britische Regierung einen gemeinsamen Konsens in Form eines Austrittsabkommens und einer politischen Erklärung zu den künftigen Beziehungen. Zunächst erfolgte am 25.11.2018 die Zustimmung der Staats- und Regierungschefs auf einem Sondergipfel des Europäischen Rats. Die Bestätigung durch das britische Parlament sollte folgen.

Im Austrittsabkommen sind Bestandschutzregelungen für die Rechte von EU-Bürgern im Vereinigten Königreich und die Rechte von britischen Bürgern in der EU vorgesehen. Die finanziellen Verpflichtungen des Vereinigten Königreichs werden festgelegt. Gemäß einer Übergangsregelung soll bis zum 31.12.2020 das EU-Recht für das Vereinigte Königreich weiter Anwendung finden. Bis dahin soll das Vereinigte Königreich auch weiterhin Mitglied des EU-Binnenmarktes und der Zollunion sein. Von den Gremien der EU soll das Vereinigte Königreich allerdings bereits während dieser Übergangsphase ausgeschlossen werden.

Abstimmung des britischen Unterhauses

Mit Spannung wurde nun die Entscheidung des britischen Parlaments zum Austrittsabkommen und der politischen Erklärung erwartet. Trotz mahnender Worte der Premierministerin Theresa May stimmte das britische Parlament am 15.1.2019 gegen das Abkommen. Am 29.1.2019 sprach sich das britische Unterhaus allerdings gegen einen Austritt ohne Abkommen aus und forderte Nachverhandlungen mit der EU. Es ist fraglich, ob sich die Verhandlungspartner noch rechtzeitig auf ein geändertes Austrittsabkommen einigen können. Andernfalls droht das Szenario des ungeregelten Brexits (sogenannter harter Brexit) zum 29.3.2019.

Vorkehrungen des deutschen Gesetzgebers

Durch verschiedene eingeleitete bzw. bereits abgeschlossene Gesetzgebungsverfahren bereitet sich der deutsche Gesetzgeber sowohl auf den Fall eines harten Brexits als auch auf die noch bestehende Möglichkeit eines geregelten Brexits durch ein Abkommen vor.

Das Brexit-Übergangsgesetz ist für den Fall eines geregelten Austritts mit einem Übergangszeitraum konzipiert. Danach sollen Bestimmungen im Bundesrecht, welche auf die Mitgliedschaft in der EU Bezug nehmen, während der Übergangsphase so zu verstehen sein, dass auch das Vereinigte Königreich davon erfasst ist. Daneben ist eine Regelung zugunsten von britischen und deutschen Staatsangehörigen, die vor Ablauf des Übergangszeitraums in Deutschland bzw. im Vereinigten Königreich einen Antrag auf Einbürgerung stellen, vorgesehen. Der Bundestag hat das Gesetz bereits am 17.1.2019 beschlossen. Die Zustimmung des Bundesrats steht noch aus.

Das vierte Gesetz zur Änderung des Umwandlungsgesetzes ist bereits am 1.1.2019 in Kraft getreten und schafft eine neue Handlungsoption für die Limited zur Vermeidung der Brexit-Folgen (dhpg Meldung vom 1.10.2018 und dhpg Meldung vom 6.11.2018).

Durch den Austritt aus der Europäischen Union erhält das Vereinigte Königreich grundsätzlich den steuerlichen Status eines sogenannten Drittstaats. Dadurch werden steuerliche Regelungen, die gemäß dem unionsrechtlichen Primär- und Sekundärrecht für EU-/EWR-Sachverhalte vorteilhaftere Rechtsfolgen vorsehen als für den Drittstaatenfall, künftig im Verhältnis zum Vereinigten Königreich keine Anwendung mehr finden können. Davon betroffen sind auch Sachverhalte, in denen Steuerpflichtige bereits in der Vergangenheit sämtliche relevante Handlungen vollzogen haben und nur der Brexit als schädliches Ereignis Auslöser nachteiliger Rechtsfolgen wäre. Im Regierungsentwurf des Brexit-Steuerbegleitgesetzes ist in diesen Fällen eine Sicherstellung des Status quo geregelt. Hierzu findet am 11.2.2019 eine öffentliche Anhörung statt.

Ein weiterer Gesetzentwurf beinhaltet Übergangsregelungen in den Bereichen Arbeit, Bildung, Gesundheit, Soziales und Staatsangehörigkeit nach dem Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der EU.

Fazit

Für alle Beteiligten wäre es wohl wünschenswert, wenn sich die Verhandlungspartner noch auf einen geordneten Brexit einigen könnten. Selbstverständlich informieren wir Sie weiterhin über die aktuellen Entwicklungen und über die rechtlichen Konsequenzen.

Benno Lange

Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Fachberater für Internationales Steuerrecht

Zum Profil von Benno Lange

Oliver Lohmar, LL.M.

Steuerberater

Zum Profil von Oliver Lohmar, LL.M.

Kontakt

Nehmen Sie mit uns Kontakt auf

Mail Kontaktformular Telefon +49 228 81000 0 Newsletter Newsletter
YouTube Video laden
Permalink