Zahlungspflicht bei zweifelhaftem Online-Branchenbuch?

Kernaussage

Der Betreiber eines Online-Branchenbuchs erhält kein Geld, wenn er in seinem Vertragsformular nicht hinreichend darauf hinweist, dass seine Dienstleistung kostenpflichtig ist. Dies entschied das Amtsgericht Frankfurt am Main mit rechtskräftigem Urteil.

Sachverhalt

Hintergrund der Entscheidung war der Streit um die Eintragung eines Unternehmens in ein Branchenbuch, für das die Klägerin 1.270,92 € begehrte. Sie hatte dem Beklagten ein Schreiben übersandt, das mit „Eintragungsantrag/Korrekturabzug“ überschrieben war. Dort sollte dieser seine aktuellen Firmendaten einsetzen, wobei die Klägerin um Rücksendung binnen 14 Tagen bat. Im unteren Drittel des Schreibens fand sich ein Text: „Die Richtigkeit der oben aufgeführten Firmendaten sowie die Aufnahme in das Branchenbuch zum Preis von 1.068 € netto pro Jahr für den Standard-Business-Eintrag wird durch Unterschrift bestätigt.“ Der Beklagte sandte das Schreiben ausgefüllt mit seinen Firmendaten unterschrieben zurück und verweigerte im Nachgang die Zahlung. Das Amtsgericht gab ihm Recht und wies die Zahlungsklage ab. wies die Zahlungsklage ab.

Entscheidung

Die Richter entschieden, dass die gewählte Entgeltklausel in den allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Klägerin gegen das Gesetz verstößt, weil sie für den Empfänger überraschend und damit unwirksam ist. Die berechtigte Kundenerwartung sei gewesen, dass es sich um einen kostenlosen Eintrag in ein Branchenverzeichnis handele, weil im oberen Teil des Schreibens das Wort „Korrekturabzug“ stehe. Ein Empfänger erwarte daher nicht den Abschluss eines neuen Vertragsverhältnisses, so das Amtsgericht.
Der Hinweis auf die Vergütungspflicht im Fließtext im unteren Teil des Schreibens sei so gewählt, dass der
Empfänger diesen nicht zur Kenntnis nehme.

Konsequenz

Im Urteil wiesen die Richter noch darauf hin, dass gerade durch die drucktechnisch hervorgehobene Fristsetzung von 14 Tagen beim unbefangenen Leser die Chance zur sorgfältigen Lektüre und zur Wahrnehmung der Entgeltklausel herabgesetzt werde. Die Entscheidung überzeugt. Immer wieder versuchen zweifelhafte Online-Branchenbuchanbieter potenzielle Kunden mit unwirksamen Vertragsklauseln dieser Art zur Zahlung überhöhter Kosten zu veranlassen.

Dr. Andreas Rohde

Rechtsanwalt, Steuerberater, Fachanwalt für Steuerrecht

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Christina Schrey

Rechtsanwältin, Fachanwältin für Steuerrecht

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