Aktuelle Gesetzesvorhaben des Steuergesetzgebers

 

Gesetz zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren im Internet und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (Regierungsentwurf)

Ursprünglich wurde dieses Gesetz im Referentenentwurf noch als Jahressteuergesetz 2018 bezeichnet. Ziel dieses Änderungsgesetzes ist, vor allem Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren auf elektronischen Marktplätzen im Internet entgegenzuwirken. Dies soll insbesondere durch die Haftung von Betreibern elektronischer Marktplätze für die entstandene und nicht abgeführte Umsatzsteuer aus den auf ihrem Portal ausgeführten Umsätzen erreicht werden (dhpg Blog-Beitrag vom 3.9.2018). Daneben soll dem fachlich zwingend erforderlichen Änderungsbedarf in verschiedenen Bereichen des deutschen Steuerrechts Rechnung getragen werden. Hervorzuheben sind hier die Förderung der Elektromobilität bei der Dienstwagenbesteuerung, die verfassungskonforme Regelung des Verlustabzugs bei Kapitalgesellschaften, die rückwirkende Anwendung der Sanierungsklausel des § 8c Abs. 1a KStG und das unmittelbare Inkrafttreten der Steuerbefreiung von Sanierungsgewinnen gemäß Einkommensteuergesetz (EStG).

Brexit-Steuerbegleitgesetz (Referentenentwurf)

Durch den Austritt aus der EU voraussichtlich zum 30.3.2019 erhält das Vereinigte Königreich grundsätzlich den steuerlichen Status eines sogenannten Drittstaats. Dadurch werden steuerliche Regelungen, die gemäß dem unionsrechtlichen Primär- und Sekundärrecht für EU-/EWR-Sachverhalte vorteilhaftere Rechtsfolgen vorsehen als für den Drittstaatenfall, künftig im Verhältnis zum Vereinigten Königreich keine Anwendung mehr finden können. Davon betroffen sind auch Sachverhalte, in denen Steuerpflichtige bereits in der Vergangenheit sämtliche relevante Handlungen vollzogen haben und nur der Brexit als schädliches Ereignis Auslöser nachteiliger Rechtsfolgen wäre. Das Änderungsgesetz soll in diesen Fällen den Status quo sicherstellen. So enthält der Gesetzentwurf z.B. Regelungen zur Verhinderung einer rückwirkenden Besteuerung eines Einbringungsgewinns nach § 22 Umwandlungssteuergesetz (UmwStG) und einer zwingenden Auflösung eines Ausgleichspostens gemäß § 4g EStG.

Gesetz zur steuerlichen Förderung des Mietwohnungsneubaus (Regierungsentwurf)

Mit diesem Änderungsgesetz soll ein Anreiz gesetzt werden, den Neubau von bezahlbaren Mietwohnungen anzuregen. Konkret soll dies durch die Einräumung einer Sonderabschreibung – zusätzlich zu der linearen Abschreibung – über vier Jahre in Höhe von 5 % pro Jahr erreicht werden.

Familienentlastungsgesetz (Regierungsentwurf)

Zur steuerlichen Entlastung von Familien soll das Kindergeld pro Kind ab dem 1.7.2019 um 10 € pro Monat erhöht werden und der steuerliche Kinderfreibetrag entsprechend steigen. Zudem ist vorgesehen, den Grundfreibetrag anzuheben und die Eckwerte des Einkommensteuertarifs für die Veranlagungszeiträume 2019 und 2020 nach rechts zu verschieben.

Stefan Hamacher, LL.M.

Steuerberater, Fachberater für Internationales Steuerrecht

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