Eintrag „divers“ ins Geburtenregister bald möglich

 

Die Bundesregierung hat vergangene Woche einen Entwurf zur Änderung des Personenstandsgesetzes beschlossen. Der Gesetzentwurf sieht neben den bereits bekannten Varianten "männlich" und "weiblich" auch die Angabe „divers“ im Geburtenregister vor. Das Bundesverfassungsgericht hatte im letzten Jahr entschieden, dass die aktuelle Regelung nicht dem Grundgesetz entspricht.

Alexandra Hecht

Rechtsanwältin, Fachanwältin für Arbeitsrecht

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