Es bedarf keiner DSGVO-„Registrierung“

 

Unternehmensinhaber werden es kennen: Unaufgefordert senden ihnen dubiose Anbieter, die meist unter einem Namen mit dem Zusatz „Register“ oder „Zentrale“ firmieren, als kostenlos oder rein informativ getarnte Schreiben und Formulare, in denen sie ihre Firmendaten mitteilen sollen, um sich in einem offiziell anmutenden Register erfassen zu lassen. In der Regel kommt nach einigen Wochen dann eine Rechnung, mit der sie aufgefordert werden, die oft jährliche Registrierungsgebühr zu zahlen. Im Bereich Handelsregister ist diese Masche bekannt.

Seit Neuestem beobachten wir eine entsprechende Entwicklung jetzt auch im Bereich Datenschutz. Vor dem Hintergrund der medialen Präsenz der Einführung der Datenschutzgrundverordnung und der damit einhergehenden Unsicherheit kommt es zu Anschreiben, in denen es heißt, man müsse sich zur Umsetzung des Datenschutzes registrieren lassen. Die Masche bleibt dieselbe. Wird das Formular ausgefüllt, wird im Nachgang eine Registrierungsgebühr in Rechnung gestellt.

Bitte lassen Sie sich von solchen Anschreiben nicht irritieren. Eine Registrierungspflicht kennt weder die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) noch das deutsche Datenschutzrecht. Bitte ignorieren Sie entsprechende Anschreiben oder fragen Sie im Zweifel bei uns nach. Wir helfen Ihnen gerne in allen datenschutzrechtlichen Fragen.

Dr. Christian Lenz

Rechtsanwalt / Fachanwalt für Steuerrecht / Fachanwalt für Informationstechnologierecht

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Alexandra Hecht

Rechtsanwältin, Fachanwältin für Arbeitsrecht

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Kirsten Garling

Rechtsanwältin

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