Beschränkung der Datenverarbeitung bei Facebook durch das Bundeskartellamt

 

Schon lange wird Facebook von Datenschützern kritisch betrachtet. Nun war es jedoch keine Datenschutzaufsichtsbehörde, sondern das Bundeskartellamt, das Facebook Beschränkungen bei der Verarbeitung der Nutzerdaten auferlegte.

Warum wurde das Bundeskartellamt aktiv?

Eine Aufgabe des Bundeskartellamts ist die Missbrauchsaufsicht. Es hat also dafür zu sorgen, dass Unternehmen ihre marktbeherrschende Stellung nicht missbrauchen. Ein solcher Missbrauch soll bei Facebook, mit einem Nutzeranteil von über 90 % bei sozialen Netzwerken in Deutschland, durch den Umfang der Datensammlung, der Verwertung und der Zusammenführung von Daten aus anderen Quellen vorliegen.

Kritisiert werden dabei die fehlende Wahlmöglichkeit und die Intransparenz für die Netzwerknutzer. Der Nutzer könne nicht mehr selbstbestimmt über seine persönlichen Daten verfügen, wenn für ihn nicht ersichtlich ist, aus welchen Quellen Facebook zu welchen Zwecken Daten zusammenfügt. Daten erhält Facebook nämlich auch durch die zum Facebook-Konzern gehörenden Dienste WhatsApp und Instagram, aber auch über Drittanbieter, die etwa die sogenannte „Like-Buttons“ auf ihren Unternehmenswebseiten einbinden und Facebook so das Tracking ihrer Nutzer ermöglichen.

Das Bundeskartellamt erkennt darin einen Verstoß gegen die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Für die Zusammenführung der Daten soll sich Facebook in Zukunft eine Einwilligung seiner Nutzer einholen müssen. Dabei soll die Nutzung des Netzwerks nicht von der Erteilung dieser Einwilligung abhängig gemacht werden dürfen.

Durch diesen datenschutzrechtlichen Verstoß verschaffe sich Facebook einen missbräuchlichen Vorteil im Wettbewerb, da die Datenvermarktung ein wesentlicher Faktor für die Stellung eines Unternehmens im Wettbewerb sei.  Die Optimierung der Nutzerprofile führe dazu, dass zielgerichtete Werbung verbessert werden könne und Facebook zulasten anderer Wettbewerber und der Werbekunden seine Bedeutung als Werbeplattform zunehmend steigere.

Wie reagiert Facebook?

Facebook hat bereits angekündigt, gegen die Entscheidung des Bundeskartellamts Beschwerde einzulegen. Zum einen werde die Marktstellung von Facebook in Deutschland vom Bundeskartellamt überschätzt, denn tatsächlich würde Facebook von über 40 % der Nutzer von sozialen Medien nicht genutzt. Zum anderen sei das Bundeskartellamt auch nicht für die Ahndung etwaiger Datenschutzverstöße zuständig. Für Facebook sei die irische Datenschutzbehörde zuständig und nur die Datenschutzbehörden hätten die notwendige Fachkenntnis, die für die Anwendung des vereinheitlichten Rechtsrahmens in Europa erforderlich sei.

Fazit

Der Schritt des Bundeskartellamts, auch Datenschutzverstöße im Einzelfall als Missbrauch von Marktmacht zu verstehen ist bei der immer größer werdenden Bedeutung von personenbezogenen Daten, der wachsenden Möglichkeit bzw. dem wachsenden Gebrauch von Big Data-Anwendungen und den Marktanteilen von Facebook begrüßenswert. Die zunehmende Bedeutung von „kostenlosen“ Dienstleistungen im Wettbewerb ist spürbar und erfordert, dass auch diese Geschäftsmodelle fair und nicht marktmissbräuchlich ausgestaltet werden.

Dr. Christian Lenz

Rechtsanwalt / Fachanwalt für Steuerrecht / Fachanwalt für Informationstechnologierecht

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Kirsten Garling

Rechtsanwältin

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