Informationsveranstaltung der dhpg im Rheinland "Chef, ich möchte von zu Hause arbeiten"

 

Bonn/Bornheim 13. Juni 2016 – In der heutigen digitalen Arbeitswelt wird die Möglichkeit eines Homeoffice immer attraktiver für Arbeitnehmer. Doch für Arbeitgeber gibt es eine Reihe rechtlicher Aspekte zu beachten, wenn sie ihren Mitarbeitern diese Möglichkeit gewähren wollen. Mit der Veranstaltungsserie "Chef, ich möchte von zu Hause arbeiten" hat das mittelständische Beratungsunternehmen dhpg in der vergangenen Woche Unternehmen zur rechtssicheren Gestaltung von Homeoffices für Mitarbeiter informiert. In den Geschäftsräumen der dhpg in Bonn und Bornheim beleuchteten die Rechtsanwältinnen Dr. Anja Branz und Alexandra Hecht sowie der Rechtsanwalt Peter Staroselski Fragen des Arbeits(zeit)rechts, des Arbeits- und des Datenschutzes. Die Arbeitsrechtsexperten gingen dabei auch auf die aktuelle Rechtsprechung in der EDV und in der Nutzung sozialer Netzwerke ein und stellten sich den Fragen der Teilnehmer.

Dr. Anja Branz, Rechtsanwältin bei der dhpg in Bonn, stellt eine 6-Punkte-Checkliste vor, die Arbeitgebern bei der rechtssicheren Gestaltung des Homeoffice als Orientierung dienen kann:

1.   Einen Arbeitsplatz im Homeoffice gewähren

In Deutschland haben Mitarbeiter kein Anrecht auf einen Arbeitsplatz im Homeoffice – auch bei wiederholter Gewährung von Homeoffice besteht kein Anspruch. Trifft der Arbeitgeber eine Homeoffice-Regelung, kann er sie mit einer entsprechenden Vertragsgestaltung auch wieder aufheben.

2.   Konkrete vertragliche Vereinbarungen treffen

Konkrete Regelungen zur Begründung, Beendigung und Ausgestaltung der Arbeit im Homeoffice schaffen Rechtsklarheit und ein gemeinsames Verständnis zwischen Arbeitgeber und -nehmer, sodass eine ergänzende Vereinbarung zum Arbeitsvertrag sinnvoll ist.

3.   Arbeitszeiten einhalten

Auch im Homeoffice dürfen Mitarbeiter nicht mehr als acht Stunden arbeiten. Sie müssen ebenfalls die üblichen Ruhezeiten einhalten wie die Pause von mindestens elf Stunden nach Beendigung der täglichen Arbeitszeit. Der Arbeitgeber sollte daher mit dem Mitarbeiter vereinbaren, seine Arbeitszeit sowie die Kernpräsenzzeiten zu dokumentieren.

4.   Datenschutz beachten

Arbeitgeber sollten Ihre Mitarbeiter für den Umgang mit betrieblichen Daten sensibilisieren. Vor allem für personenbezogene Daten sind angemessene Schutzmaßnahmen zu treffen, sodass Dritte wie Personen im Haushalt des Arbeitnehmers nicht darauf zugreifen können. Mitarbeiter sollten mobile Speicherdaten nur mit Verschlüsselung nutzen sowie private Dokumente und Unternehmensdaten voneinander trennen.

5.    Mitarbeiter schützen

Büromöbel, die Beleuchtung oder die Software müssen den Anforderungen des Arbeitsschutzgesetzes entsprechen. Um die Arbeitsschutzbestimmungen einzuhalten, sollte der Arbeitgeber eine Zusatzvereinbarung treffen. Durch ein vereinbartes Zutrittsrecht zur Privatwohnung des Arbeitsnehmers kann der Arbeitgeber regelmäßig überprüfen, ob der Mitarbeiter die arbeitsschutzrechtlichen Bestimmungen einhält.

6.   Kosten und Haftung

Der Arbeitgeber hat grundsätzlich die Arbeitsmittel auf seine Kosten zur Verfügung zu stellen. Um Schäden zu vermeiden und Haftungsfragen zu klären, sollte er entsprechende Vereinbarungen treffen. Beschädigt der Arbeitnehmer die Arbeitsmittel des Arbeitgebers, haftet er lediglich bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, bei mittlerer Fahrlässigkeit gegebenenfalls anteilig. Da diese Haftungsprivilegien der betrieblich veranlassten Tätigkeit Dritte ausschließen, kann es sinnvoll sein, dass der Arbeitgeber oder Arbeitnehmer eine Versicherung für verursachte Schäden durch Dritte abschließt.

Für Pressegespräche steht Ihnen Frau Dr. Branz gerne zu Verfügung.

Über dhpg:
Die dhpg ist eines der führenden, mittelständischen Beratungsunternehmen in Deutschland, das sich auf die Kernbereiche Wirtschaftsprüfung, Steuerberatung, Rechtsberatung sowie Insolvenzverwaltung und Sanierungsberatung spezialisiert hat. Das inhabergeführte Unternehmen gehört mit mehr als 500 Mitarbeitern an zehn Standorten zu den 15 größten seiner Branche. Die dhpg ist Teil des Nexia-Netzwerks, das mit über 24.000 Mitarbeitern in 100 Ländern und einem Umsatzvolumen von 3,1 Milliarden US-Dollar zu den Top 10 der internationalen Beratungs-Netzwerke zählt.

Über Dr. Anja Branz:
Dr. Anja Branz ist seit 2014 Rechtsanwältin bei der dhpg in Bonn und auf Arbeitsrecht spezialisiert. Sie gilt als ausgewiesene Expertin sowohl im kollektiven Arbeitsrecht als auch Individualarbeitsrecht, hier insbesondere für die Themenfelder Arbeitnehmerüberlassung, Scheinselbständigkeit und Umstrukturierungen von Unternehmen. Des Weiteren für alle damit in Zusammenhang stehenden sozialversicherungsrechtlichen- und strafrechtlichen Bezüge. Sie besitzt umfassende Kenntnisse in der arbeits-, betriebsverfassungs- und tarifrechtlichen Beratung von Unternehmen und Verbänden.

Über Alexandra Hecht:
Alexandra Hecht ist seit 2013 Rechtsanwältin bei der dhpg in Bornheim und auf Arbeitsrecht spezialisiert. Sie ist insbesondere in den Arbeitsfeldern Vertragsgestaltung, Sozialversicherungsrecht und Kündigungsschutz aktiv.

Über Peter Staroselski:
Peter Staroselski ist Rechtsanwalt bei der dhpg in Bonn und Fachanwalt für Arbeitsrecht. Neben seiner Spezialisierung auf den Bereich Arbeitsrecht ist er als gerichtlich bestellter Gutachter, Treuhänder und Insolvenzverwalter sowie Sonderinsolvenzverwalter tätig.

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