WhatsApp sorgt mit Aktualisierung seiner Nutzungs- und Datenschutzbestimmungen für Aufsehen

 

WhatsApp reagiert auf Kritik der Nutzer

WhatsApp ändert seine Nutzungs- und Datenschutzbestimmungen und bittet die Nutzer nunmehr, dieser Änderung zuzustimmen. Sofort kommt es zum Widerstand durch zahlreiche Nutzer, da befürchtet wird, dass WhatsApp auf diesem Wege die Zustimmung dazu einholt, mehr Daten mit Facebook auszutauschen. Zunächst setzte WhatsApp eine Frist bis Anfang Februar, wodurch der Eindruck entstand, dass die Nutzer entweder zustimmen müssen oder WhatsApp die Konten sperrt und die vorhandenen Daten löscht.

WhatsApp reagierte nunmehr auf die Kritik, verschob die Frist und nahm Stellung zu den Gründen für die Anpassungen. Laut WhatsApp soll sich durch die geänderten Nutzungsbedingungen grundsätzlich nichts an dem Datenaustausch zwischen WhatsApp und Facebook in der jetzigen Form ändern. Vielmehr würden die Änderungen nur neue Dienste und Funktionen betreffen, die WhatsApp ab Mitte Mai 2021 für die Kommunikation mit Unternehmen bereitstellen möchte. Dies soll sowohl Funktionen für den Kundenservice und die Werbung als auch das Einkaufen betreffen. Außerdem sollen die Accounts der Nutzer, die den geänderten Bedingungen nicht zustimmen, nicht gelöscht werden. Diese Nutzer behalten Zugriff auf ihre Chatverläufe und andere Daten. Eine weitere Nutzung der Kommunikationsfunktionen wird jedoch nicht mehr möglich sein. Wer WhatsApp nach dem 15. Mai also weiter nutzen möchte, muss der Änderung zustimmen.

Alte Bedenken bleiben bestehen

Die neuen Nutzungsbedingungen bringen aber auch keine Lösung für die bestehenden datenschutzrechtlichen Probleme, die sich insbesondere dann ergeben, wenn der Messenger-Dienst auf den Dienstgeräten der Mitarbeiter installiert werden soll.

Nach der Aufhebung des EU-US-Datenschutzabkommens durch den Europäischen Gerichtshof im letzten Jahr ist die Übertragung in die USA aktuell nur unter engen Voraussetzungen datenschutzkonform zu gestalten.

Außerdem wird durch die App automatisch das gesamte Adressbuch an WhatsApp übermittelt, um einen Abgleich mit den aktiven Nutzern durchzuführen. Dadurch werden auch die Nummern all jener Kontakte übermittelt, die WhatsApp (noch) nicht benutzen. Für eine solche Übermittlung besteht keine Rechtsgrundlage. Es sind daher technische Voraussetzungen zu schaffen, die die Übermittlung unterbinden. Im Rahmen eines Mobile-Device-Managements (MDM) können hier sogenannte Container-Lösungen umgesetzt werden.

Weitere praktische Probleme ergeben sich für ein Unternehmen außerdem dadurch, dass es vor jedem Kontakt mit dem Kunden über WhatsApp dessen ausdrückliche Einwilligung benötigt, die zu Beweiszwecken auch dokumentiert werden sollte, oder dadurch, dass auch bei der Nutzung von WhatsApp die Aufbewahrungs- bzw. Löschpflichten eingehalten werden müssen.

Gerne beraten wir Sie persönlich, wenn Sie in Ihrem Unternehmen neue Kommunikationsmöglichkeiten einführen möchten. 

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Dr. Christian Lenz

Rechtsanwalt / Fachanwalt für Steuerrecht / Fachanwalt für Informationstechnologierecht

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