Kann Testamentsvollstreckung am Kommanditanteil ins Handelsregister eingetragen werden?

Kernaussage

In den letzten Jahren haben sich Gerichte vermehrt mit der Testamentsvollstreckung bei Kommanditbeteiligungen befassen müssen. Aktuell beschäftigte sich das Oberlandesgericht Frankfurt mit der Frage, wann eine Testamentsvollstreckung zur Eintragung in das Handelsregister angemeldet werden kann und welche Anmeldebefugnisse dem Testamentsvollstrecker selbst gegenüber dem Handelsregister zustehen.

Sachverhalt

An einer GmbH & Co. KG war neben der Komplementär-GmbH ein Kommanditist, der spätere Erblasser, beteiligt. Dieser hatte testamentarisch seine Tochter als Alleinerbin eingesetzt und gleichzeitig verfügt, dass seine Enkeltöchter die Kommanditbeteiligung als Vermächtnis zu gleichen Teilen erhalten sollten. Für die Kommanditbeteiligung hatte er außerdem eine Dauertestamentsvollstreckung bis zum Versterben seiner Ehefrau bzw. bis zur Vollendung des 27. Lebensjahrs der Enkeltöchter angeordnet.

Weiter hatte der Erblasser eine Abwicklungstestamentsvollstreckung angeordnet, die auch die Erfüllung von Vermächtnissen zum Auftrag haben sollte. Testamentsvollstreckerin sollte die Ehefrau des Erblassers sein. Nach dessen Tode ging der Kommanditanteil wie vorgesehen auf seine Tochter über. Die Ehefrau des Erblassers meldete beim zuständigen Handelsregister an, dass der Erblasser aus der GmbH & Co. KG ausgeschieden, seine Kommanditbeteiligung auf seine Tochter als Alleinerbin übergegangen sei und über den Kommanditanteil Dauertestamentsvollstreckung angeordnet wurde. Dagegen wandte sich die Tochter des Erblassers und meinte, weder sei die Ehefrau des Erblassers anmeldebefugt, noch könne die Dauertestamentsvollstreckung vor Erfüllung der Vermächtnisse ins Handelsregister eingetragen werden. Diese Ansicht teilte das Frankfurter Oberlandesgericht nicht.

Entscheidung

Aufgrund ihrer Stellung als Testamentsvollstreckerin war die Ehefrau des Erblassers zur Anmeldung des Kommanditistenwechsels befugt. Die Richter stellten klar, dass auch die Eintragung der Dauertestamentsvollstreckung an der Kommanditbeteiligung schon vor Erfüllung der Vermächtnisse zulässig war. Es ist anerkannt, dass die Dauertestamentsvollstreckung an einem Kommanditanteil in das Handelsregister eingetragen werden kann. Grund hierfür ist das schutzwürdige Interesse des Rechtsverkehrs an einer möglichen Änderung der Haftungsverhältnisse. Dies gilt auch, wenn der betroffene Kommanditanteil als Vermächtnis zu übertragen ist, die Übertragung jedoch noch nicht stattgefunden hat.

Bei der reinen Abwicklungsvollstreckung besteht eine solche Verschiebung der Haftungsverhältnisse nicht, weshalb diese nicht ins Handelsregister eingetragen werden kann. Ein Testamentsvollstrecker darf den Gesellschafterwechsel nach dem Tod eines Kommanditisten nicht grundsätzlich zur Eintragung ins Handelsregister anmelden. Zu unterscheiden ist hier zwischen Dauer- und Abwicklungstestamentsvollstrecker. Dauertestamentsvollstrecker können den Gesellschafterwechsel stets anmelden. Abwicklungstestamentsvollstrecker sind hierzu nicht befugt; es verbleibt bei der Anmeldebefugnis der Erben gemeinsam mit den übrigen Gesellschaftern. Sind trotz Sondererbfolge in die Kommanditbeteiligung noch Auseinandersetzungsmaßnahmen erforderlich – wie im vorliegenden Fall die Erfüllung eines Vermächtnisses –, darf ausnahmsweise auch ein Abwicklungstestamentsvollstrecker sowohl den Erbgang als auch den Gesellschafterwechsel nach Erfüllung des Vermächtnisses zum Handelsregister anmelden.

Konsequenz

Möchte ein Kommanditist über seinen Tod hinaus Einfluss auf „sein“ Unternehmen sichern, bietet sich die Testamentsvollstreckung als geeignetes Gestaltungsinstrument an. Mit seiner Entscheidung legt der Erblasser die Reichweite der Befugnisse des berufenen Testamentsvollstreckers vorab fest. Es sollte daher sorgfältig geprüft werden, welche Art der Testamentsvollstreckung zum jeweiligen Einzelfall passt.

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Dr. Andreas Rohde

Rechtsanwalt, Steuerberater, Fachanwalt für Steuerrecht

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Christina Schrey

Rechtsanwältin, Fachanwältin für Steuerrecht

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