Fernsehshows im Fokus des Fiskus: Sind Gewinne der Kandidaten umsatzsteuerpflichtig?

 

Dass Teilnehmer einer Fernsehshow ihren Gewinn in der Regel der Einkommensteuer unterwerfen müssen, dürfte mittlerweile bekannt sein. Doch sind sie, ohne es zu ahnen, auch alle Unternehmer, wenn sie in den Container ziehen oder einzelne Exemplare des anderen Geschlechts beglücken?

Dies hatte der Bundesfinanzhof zur Show „Die Farm“ zu entscheiden. Denkbar wäre es, doch die Teilnehmer hatten Glück: der Bundesfinanzhof behandelte die geleisteten Zahlungen als Preisgelder und nicht als Aufwandsentschädigungen, die zwar der Einkommen-, aber nicht der Umsatzsteuer unterliegen.

Gert Klöttschen

Steuerberater

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