Was Sie bei Beantragung von Kurzarbeitergeld für April beachten müssen

 

Das Verfahren zur Beantragung von Kurzarbeit besteht im Wesentlichen aus zwei Schritten, die nacheinander, aber auch gleichzeitig, erfolgen können. 

Anzeige des Arbeitsausfalls (erste Stufe)

Wenn Sie Kurzarbeitergeld beantragen, ist die erste Stufe die sogenannte Anzeige des Arbeitsausfalls. Diese Anzeige muss in dem Kalendermonat erfolgen, für den Kurzarbeitergeld beantragt werden soll. 

Wenn Sie also für April Kurzarbeitergeld beantragen möchten, müssen Sie bis zum 30.4.2020 zumindest schon einmal die Anzeige des Arbeitsausfalls an Ihre zuständige Agentur für Arbeit übermitteln.

Antrag auf Kurzarbeitergeld (zweite Stufe)

Die zweite Stufe, der Antrag auf Kurzarbeitergeld, kann auch später erfolgen. Der Arbeitgeber muss ihn innerhalb einer Ausschlussfrist von drei Monaten stellen. Die Frist beginnt mit Ablauf des Kalendermonats, für den das Kurzarbeitergeld beantragt wird.

Zuständig für die Beantragung und Bewilligung ist die Agentur für Arbeit, in deren Bezirk die für den Arbeitgeber zuständige Lohnabrechnungsstelle liegt. Die Beantragung verläuft in zwei Stufen. 

Sollten Sie hierzu Fragen haben oder Unterstützung bei der Beantragung benötigen, sprechen Sie uns gerne an, wie beraten sie persönlich. 
 

Alexandra Hecht

Rechtsanwältin, Fachanwältin für Arbeitsrecht

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