01. März 2004
GmbH-Fremdfinanzierung nach Korb-II - der neue § 8a KStG
GmbH-StB 3/2004, S. 75 ff.2004
Der neu gefasste § 8a KStG wird das Finanzierungverhalten der großen Unternehmen erheblich verändern.
Die Autoren stellen die GmbH-Fremdfinanzierung nach dem Korb-II-Gesetz dar.
Die alte Regelung sei wegen Verstoßes gegen die Dienstleistungsfreiheit geändert worden. Bei einer Darlehensgewährung durch den beherrschenden Gesellschafter an die Kapitalgesellschaft nehme § 8a Abs. 1 KStG unter bestimmten Voraussetzungen eine verdeckte Gewinnausschüttung an. Betroffen seien insoweit auch ausländische Kapitalgesellschaften mit inländischen Betriebsstätten. Eine Beherrschung bestehe, wenn der Gesellschafter mehr als 25% der Anteile halte oder etwa durch einen Stimmrechtspool einen beherrschenden Einfluss ausübe. Das Fremdkapital dürfe nicht nur kurzfristig, d.h. nicht mehr als 6 Monate, überlassen sein. Für die Vergütungen bestehe eine Freigrenze von 250.000 €. Probleme bereite die Berechnung des anteiligen Eigenkapitals im Falle mehrerer Beteiligungen. In bestimmten Fällen (save haven, Drittvergleich) werde die Überschreitung der Höchstgrenze als unschädlich angesehen. Nach der neuen Rechtslage werde in diesen Fällen eine tatsächliche Umqualifizierung mit einer Kapitalertragssteuerpflicht vorgenommen. Beim Gesellschafter würden die bisher als Zinserträge versteuerten Einnahmen als Gewinnausschüttungen umqualifiziert.
Besonderheiten bestünden bei der Darlehensgewährung durch nahe stehende Personen. Bei einer GmbH als Gesellschafterin komme es zu nachträglichen Anschaffungskosten auf die Beteiligung. Besonderheiten gälten daneben auch etwa für rückgriffsberechtigte Dritte, bei einem Holdingunternehmen oder einer Personengesellschaft als Darlehensnehmer sowie bei konzerninternen Erwerben. Insgesamt bestehen im Hinblick auf Voraussetzungen und Rechtsfolgen eine Fülle von Unklarheiten. § 8a KStG sei am besten komplett abzuschaffen.
(zusammen mit WP/StB Tombers)
WP StB FBIStR Prof. Dr. Norbert Neu
01. Februar 2003
Beschränkung des Verlustabzugs gemäß §8 Abs. 4 KStG nach dem Kabinettsbeschluß zum StVergAbG
GmbHR 2/20032003
Die geplante Neuregelung des § 8 Abs. 4 KStG zum Mantelkauf beinhaltet verschiedene Schwachstellen.
Nach dem Kabinettsentwurf für einen neuen § 8 Abs. 4 KStG liege keine wirtschaftliche Identität -Mantelkauf- insbesondere dann vor, wenn der Anteilserwerber alleine oder mit nahestehenden Personen eine beherrschende Stellung erlange. Anhand von Berechnungs- und Fallbeispielen erläutern die Autoren die Merkmale der beherrschenden Stellung sowie den Erwerb durch nahestehende Personen, wobei sie auf zukünftige erhebliche Auslegungsprobleme hinweisen. Die Regelung solle erstmalig für das Verlustabzugsjahr 2003 eintreten, wobei die Verfasser fordern, dass, aus Gründen des Vertrauensschutzes, besser auf den Zeitpunkt der Anteilsübertragung abzustellen wäre. Weiter bestehe die Gefahr, dass auch echte Sanierungen bestraft würden. Auch die Regelungen über Konzernklauseln, nahestehende natürliche Personen und freiwillige Reservenaufstockungen wiesen Unzulänglichkeiten auf. (zusammen mit Neumann)
WP StB FBIStR Prof. Dr. Norbert Neu
01. Februar 2003
Rechtsformwahl in kleineren Unternehmensgruppen – Prüfungskriterien für eine steueroptimale Konzerngestaltung
GmbH-StB 2/2003, S. 46 ff.2003
Die Autoren betrachten die steuerlichen Gesichtspunkte der Rechtsformwahl von Unternehmensgruppen.
Ausgegangen wird dabei von der Konstellation, dass der Konzern ausschließlich im Inland tätig ist und an der Obergesellschaft ausschließlich natürliche Personen beteiligt sind. Im zweistufigen Konzern können so sechs verschiedene Grundmodelle unterschieden werden. Hinsichtlich dieser steuerlichen Konzerngrundmodelle untersuchen die Autoren verschiedene Einzelaspekte der Rechtsformwahl, nämlich: Laufende Gesamtsteuerbelastung, Kaufpreisabschreibung und Refinanzierungskosten beim Unternehmenserwerb, Gewinn- und Verlustrechnung im Konzern, Kapitalertragsteuer bei konzerninternen Ausschüttungen, die Besteuerung von Veräußerungsgewinnen- und Verlusten und das Problem der Unternehmensnachfolge.
Die Autoren gelangen zu dem Ergebnis, dass für mittelständische Konzerne insbesondere die doppelstöckige Personengesellschaft oder eine Oberpersonengesellschaft mit Organ-GmbH empfehlenswert scheint.
(zusammen mit Dr. Andreas Lühn)
WP StB FBIStR Prof. Dr. Norbert Neu