Frank Dickmann

Rechtsanwalt

dhpg

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Frank Dickmann ist Rechtsanwalt bei der dhpg. Im Fokus seiner Beratung stehen Pflegeeinrichtungen, die er in allen Fragen des Einrichtungs- und Pflegeversicherungsrechts (SGB XI) rechtlich und konzeptionell betreut. Darüber hinaus berät er Unternehmen aller Branchen in Fragen des Gesellschaftsrechts und der Unternehmensnachfolge.

Neben seiner Tätigkeit für die dhpg ist Frank Dickmann Autor wichtiger Standardwerke im Einrichtungs- und Pflegerecht. So ist er Herausgeber und Co-Autor des bundesweit relevanten Kommentars zum gesamten Heimrecht nebst verwandter Rechtsgebiete (Heimrecht, C.H.Beck, 11. Aufl. 2014) und Autor des maßgeblichen Kommentars zum nordrhein-westfälischen Heimrecht WTG und Altenpflegerecht (WTG, APG, C.H.Beck, 3. Aufl. 2019). Daneben veröffentlicht er regelmäßig zu den oben genannten Themen in Branchenmedien. Er ist stellvertretender Vorstand des rheinland-pfälzischen Landesverbandes Deutscher Alten- und Behindertenhilfe e.V. (VDAB).

Frank Dickmann studierte Rechtswissenschaften in Tübingen und Bonn. Er ist seit 2003 bei der dhpg.

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