Neue USt-IdNr. in den Niederlanden!

Kernaussage

Unternehmer, die Leistungen an Kunden mit niederländischer USt-IdNr. erbringen, müssen sicherstellen, dass ihre Kunden ab dem 1.1.2020 unter der richtigen USt-IdNr. auftreten. Dies ist insbesondere bei Lieferungen von Bedeutung, da die ab 1.1.2020 geltende Neuregelung der zu erbringenden Buch- und Belegnachweise erfordert, dass der Kunde gegenüber dem hiesigen Unternehmer im Zeitpunkt des Umsatzes eine gültige USt-IdNr. verwendet. Wird dies nicht beachtet, so droht der Verlust der Steuerbefreiung. In Deutschland registrierte Unternehmer, die Liefer- und Leistungsbeziehungen mit niederländischen Einzelunternehmern unterhalten, sollten daher rechtzeitig vor Ausführung der ersten Lieferung bzw. sonstigen Leistung im Jahr 2020 die neue USt-IdNr. erfragen und dies dokumentieren.

Konsequenz

Die alte USt-IdNr. ist noch für Leistungen, die bis zum 31.12.2019 erbracht werden, zu verwenden. Hier ist zu beachten, dass die notwendige qualifizierte Prüfung der „alten“ USt-IdNr. in 2020 nicht mehr möglich ist, sodass die Prüfung rechtzeitig erfolgen muss.

Gert Klöttschen

Steuerberater

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