Überbrückungshilfe: Fristen und Änderungsantrag
Update 22.1.2021
Die Antragsfrist für die Überbrückungshilfe Phase 2 wurde bis zum 31.3.2021 verlängert.
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Die Bundesregierung hatte im Juni die branchenübergreifende Überbrückungshilfe für kleine und mittelständische Unternehmen beschlossen. Wir möchten Sie über neue wichtige Fristen für Förderanträge der Phase 1 (Fördermonate Juni bis August) informieren. Zudem besteht nun entgegen bisheriger Aussagen die Möglichkeit, durch einen Änderungsantrag ggf. einen höheren Erstattungsanspruch zu beantragen. Die in der kommenden Woche beginnende Phase 2 (Fördermonate September bis Dezember) bietet nun auch weiteren Unternehmen Zugang zur Überbrückungshilfe, die hiervon bislang keinen Gebrauch machen konnten.
Fristverlängerung für die Phase 1 der Überbrückungshilfe bis zum 9.10.2020
Die Abgabefrist für Förderanträge der Phase 1 (Fördermonate Juni bis August) wurde auf den 9.10.2020 verlängert.
Frist zur Auszahlung der Überbrückungshilfe bis zum 30.11.2020
Auch die Frist zur Auszahlung der Überbrückungshilfe sollten Sie im Auge behalten. Ist bis zum 30.11.2020 kein Geld bei Ihnen eingegangen, wird auch keine Überbrückungshilfe mehr gezahlt. Im Zweifelsfall frühzeitig – persönlich oder über den beratenden Steuerberater – Rücksprache mit der Bezirksregierung halten, um den Vorgang zu klären und das beantragte Geld fristgerecht zu erhalten.
Höhere Erstattung: Änderungsantrag bis zum 30.11.2020 stellen
Zunächst hieß es zwar, dass nachträglich keine Erstattungen gewährt werden, wenn zu wenig Überbrückungshilfe gezahlt wurde, aber nun ist dies im Falle eines „erheblichen Änderungsbedarfs“ mittels Änderungsantrag doch möglich. Bislang war eine Änderung zugunsten des Antragstellers allenfalls durch Einreichung einer Klage möglich. Welcher Umfang jedoch genau unter einem „erheblichen Änderungsbedarf“ zu verstehen ist, ist derzeit nicht näher definiert. Eine Erstattung käme unseres Erachtens z.B. in Betracht, wenn sich nachträglich höhere Fixkosten ergeben oder ein höherer Umsatzeinbruch, als erwartet, eingetreten ist. Sprechen Sie uns im Bedarfsfall an. Wir beraten Sie gerne hierzu.
Förderanträge der Phase 2
Anträge für die Phase 2 der Überbrückungshilfe (September bis Dezember) können ab kommender Woche über das elektronische Antragssystem eingereicht werden. Hierbei werden die Zugangsbedingungen abgesenkt. Nach den erweiterten Zugangsbedingung können dann auch Unternehmen einen Antrag stellen, die einen weniger massiven Umsatzeinbruch erlitten haben. Erste Informationen zu den Antragsvoraussetzungen finden Sie hier.
Sollten Sie Fragen zur Überbrückungshilfe oder zur Antragstellung haben, sprechen Sie uns gerne an. Wir beraten Sie persönlich.