Corona: Pflegerettungsschirm nochmals verlängert
Der Pflegerettungsschirm (§ 150 Abs. 2 SGB XI) gewährt zugelassenen Pflegeeinrichtungen Ersatz für coronabedingte außerordentliche Aufwendungen sowie Mindereinnahmen. Die Dauer des Rettungsschirms wurde bereits verlängert, zuletzt bis zum 30.9.2021.
§ 152 SGB XI ermächtigt den Bundesgesundheitsminister, nach einer erneuten Risikobeurteilung die Dauer des Rettungsschirms durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrats zu verlängern.
Dies ist nun geschehen: Am 17.9.2021 hat der Bundesrat in seiner letzten Sitzung vor Ablauf der aktuellen Legislaturperiode der weiteren Verlängerung des Rettungsschirms um drei Monate bis zum 31.12.2021 zugestimmt. Zugelassene Pflegeeinrichtungen erhalten dadurch weitere drei Monate Planungserleichterung und Liquiditätssicherung.