Neues Maßnahmenpaket: Mehr Kurzarbeitergeld und weitere Steuererleichterungen
Update 26.8.2020
Die Koalition einigte sich am 25.8.2020 auf folgende Maßnahmen zur Unterstützung in der Corona-Krise:
- Die Bezugsdauer von Kurzarbeitergeld soll von zwölf auf bis zu 24 Monate verlängert werden. Die verlängerte Bezugsdauer soll für alle Betriebe gelten, die bis zum 31.12.2020 Kurzarbeit eingeführt haben.
- Auch die aktuell geltenden Erleichterungen beim Bezug von Kurzarbeitergeld sollen noch bis zum 31.12.2021 für alle Betriebe gelten, die bis zum 31.3.2021 Kurzarbeit eingeführt haben.
- Darüber hinaus sollen die Sozialversicherungsbeiträge während der Kurzarbeit auch weiter bis zum 30.6.2021 vollständig erstattet werden. Vom 1.7. bis 31.12.2021 sollen die Beiträge für alle Betriebe, die bis zum 30.6.2021 Kurzarbeit angemeldet haben, dann zur Hälfte erstattet werden.
- Das Kurzarbeitergeld wird weiter auf 70 % beziehungsweise 77 % ab dem vierten Monat und auf 80 % beziehungsweise 87 % ab dem siebten Monat erhöht. Diese Regeln sollen bis 31.12.2021 für alle verlängert werden, deren Anspruch auf Kurzarbeitergeld bis zum 31.3.2021 entstanden ist.
- Gesetzlich Versicherten stehen für 2020 wegen der Corona-Krise mehr Krankentage zur Betreuung ihrer Kinder zur Verfügung. Für Elternpaare soll das Kinderkrankengeld für jeweils fünf weitere Tage und für Alleinerziehende für zusätzliche zehn Tage gewährt werden.
- Minijobs bis 450 € sind weiterhin anrechnungsfrei. Beschäftigte in Leiharbeit können weiterhin Kurzarbeitergeld beziehen. Geltende Steuererleichterungen für Arbeitgeberzuschüsse auf das Kurzarbeitergeld werden bis 31.12.2021 gewährt.
Rund 10 Mrd. € umfasst das neue Hilfspaket, das die Bundesregierung geschnürt hat. Die Hälfte hiervon soll Gastronomen zugutekommen. Weitere 4 Mrd. € sollen der Unterstützung von kleinen und mittelständischen Betrieben dienen. Der Rest sei für die Unterstützung von Schülern sowie die Anhebung des Kurzarbeitergeldes geplant. Die Maßnahmen im Detail.
Anhebung des Kurzarbeitergeldes
Inzwischen haben mehr als 700.000 Betriebe Kurzarbeit angemeldet. Als Reaktion hierauf hat die Bundesregierung beschlossen, dass für Arbeitnehmer in Kurzarbeit vom 1.5. bis 31.12.2020 die bereits bestehenden Hinzuverdienstmöglichkeiten mit einer Hinzuverdienstgrenze bis zur vollen Höhe des bisherigen Monatseinkommens für alle Berufe geöffnet werden.
Zusätzlich wird das Kurzarbeitergeld für diejenigen, die es für ihre um mindestens 50 % reduzierte Arbeitszeit beziehen, ab dem vierten Bezugsmonat erhöht. Vom 1.5. bis 31.12.2020 gelten nun folgende Staffelungen:
- Monat 1-3: 60 % des Nettolohns (67 % für Eltern mit im Haushalt lebenden Kindern)
- Monat 4-6: 70 % des Nettolohns (77 % für Eltern mit im Haushalt lebenden Kindern)
- Ab Monat 7: 80 % des Nettolohns (87 % für Eltern mit im Haushalt lebenden Kindern)
Bezug von Arbeitslosengeld
Aufgrund der außergewöhnlichen Situation auf dem Arbeitsmarkt haben diejenigen, die bereits vor der Krise arbeitssuchend waren und Arbeitslosengeld nach dem SGB III bezogen haben, derzeit geringere Aussichten auf eine neue Beschäftigung. Hinzu kommt, dass die Vermittlungs- und Weiterbildungsmöglichkeiten der Agenturen für Arbeit aufgrund des Gesundheitsschutzes eingeschränkt sind. Daher wird das Arbeitslosengeld nach dem SGB III für diejenigen um drei Monate verlängert, deren Anspruch zwischen dem 1.5. und 31.12.2020 enden würde.
Steuererleichterungen für Gastronomen
Gastronomiebetriebe sind von der Corona-Krise besonders betroffen. Für Sie soll das Hilfspaket in der Form greifen, dass die Mehrwertsteuer für Speisen ab dem 1.7.2020 befristet bis zum 30.6.2021 auf 7 % gesenkt wird. Getränke sind hiervon ausgenommen. Bisher gilt für Speisen, die in einem Restaurant oder Café verzehrt werden, ein Steuersatz von 19 %.
Steuererleichterungen für kleine und mittelständische Unternehmen
Auch eine weitere Sofortmaßnahme für kleine und mittelständische Unternehmen wurde beschlossen: Sie dürfen erwartete Verluste mit bereits für 2019 geleisteten Steuer-Vorauszahlungen verrechnen.
Unterstützung für Schulen und Schüler im Homeschooling
Schulen und Schüler werden beim digitalen Unterricht mit 500 Mio. € unterstützt. Schüler sollen einen Zuschuss von 150 € für die Anschaffung entsprechender Geräte zur Teilnahme am digitalen Unterricht zuhause erhalten. Darüber hinaus soll die Ausstattung der Schulen gefördert werden, die für die Erstellung professioneller Online-Lehrangebote erforderlich ist.